Verkauf von Falschgeld verlagert sich ins Internet
Falschgeld wird immer häufiger im Internet gehandelt. Polizeilichen Schätzungen zufolge wird mittlerweile mehr als die Hälfte des in Deutschland festgestellten Falschgelds online verkauft.
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Das geht aus dem Bundeslagebild „Falschgeldkriminalität 2021“ hervor, das durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde. Demnach ist die Anzahl der polizeilich registrierten Falschgelddelikte mit 38.234 Fällen im Jahr 2021 gesunken (2020: 45.883, -16,7%).
Für den Verkauf von Falschgeld nutzen Täterinnen und Täter Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste, aber auch einschlägige Handelsplattformen und Foren im Darknet. Neben gefälschten Banknoten bieten sie dort auch Herstellungsequipment, Druckvorlagen und Handlungsanleitungen an.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 123.300 Euro-Falschnoten in Deutschland registriert, ein Rückgang um 12,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei machen Geldscheine im vermeintlichen Wert von 10, 20 und 50 Euro fast drei Viertel aller in Deutschland registrierten Falschnoten aus.
Wer meint, gefälschtes Geld in der Brieftasche zu haben, kann verdächtige Banknoten selbst überprüfen.
Dabei sollten drei Punkte beachtet werden.
- FÜHLEN
Erstens das Fühlen: Wie griffig und fest ist das Papier? Fühlt es sich beispielsweise zu leicht an? - SCHAUEN
Im zweiten Schritt sollte der Geldschein genau angeschaut werden – konkret ist dabei auf das Wasserzeichen, das Porträt-Hologramm und den Sicherheitsfaden zu achten. - KIPPEN
Zu guter Letzt sollte der Schein gekippt werden, um die Farbveränderungen wahrzunehmen, die in den Banknoten eingearbeitet sind, etwa auf der ausgeschriebenen Zahl, die deswegen auch als Smaragdzahl bezeichnet wird.
Falschgeld weiterzuverwenden, ist strafbar.
Die Polizei geht davon aus, dass alle falschen Geldscheine, die aktuell im Umlauf sind, nach diesem Prüfschema erkennbar sind. Wer eine falsche Banknote erkennt, sollte sie bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben – um dazu beizutragen, dass Tatverdächtige identifiziert werden können, aber auch, um nicht selbst zum Täter zu werden. Denn Falschgeld weiterzuverwenden, ist in Deutschland strafbar.
Quelle: Bundeskriminalamt
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