Datenschutzklage für Rechtssicherheit der Facebook-Nutzer.
Wer als Verbraucher auf Facebook ein Profil anlegt oder betreibt, der steht seit einigen Monaten vor einem Datenschutz-Dilemma: Ende Mai trat die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Doch anstatt die damit verbundenen Gesetzesvorgaben zu erfüllen, lässt Facebook seine Nutzer hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die gemeinsame Datenverarbeitung im Dunklen tappen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Klage gegen Facebook erhoben.
Das Problem ist die fehlende Rechtsklarheit für Verbraucher. Nach Auffassung der Verbraucherschützer muss Facebook in einer Vereinbarung mit dem Verbraucher klarstellen, wer die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzrechts auf den Profilen trägt. „Jeder Nutzer hat das Recht zu wissen, was mit seinen Daten passiert und wer dafür verantwortlich ist. Es kann nicht sein, dass sich Facebook seiner Verantwortung entzieht“, so Rechtsexperte Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Facebook soll Pflichten erfüllen
Erst im Juni hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Inhaber von Facebook-Profilen unter Umständen gemeinsam mit Facebook für die Einhaltung von Datenschutzvorschriften verantwortlich sind. Der Konzern hatte daraufhin angekündigt, dieser Verpflichtung nachzukommen. Passiert ist seitdem nichts – trotz Mahnungen von Daten- und Verbraucherschützern. „Mittlerweile hat uns Facebook durch seine Anwälte mitteilen lassen, dass man keine Verletzung von Verbraucherrechten erkennen könne. Mit der Klage soll Facebook nun seine Pflichten erfüllen und Verbraucher weitestgehend aus der Verantwortung nehmen“, so Michael Hummel.
Die Facebook Ireland Limited betreibt die deutschen Facebook-Seiten. In Fällen gemeinsamer Verantwortlichkeit für eine Datenverarbeitung schreibt die EU-Datenschutzgrundverordnung den Abschluss einer transparenten Vereinbarung vor. Mit dem ersten Urteil rechnet die Verbraucherzentrale Sachsen innerhalb eines Jahres. Bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung können etwa 3 Jahre vergehen. Wer Nutzerdaten für welche Zwecke speichert und verarbeitet, können Verbraucher aktuell nur über ihren Auskunftsanspruch erfragen.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen
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