Verschenke mein Baby! ebay-Kleinanzeige sorgt für Verwunderung
Autor: Tom Wannenmacher
Am 22.5.2015 haben wir zu einer ebay-Kleinanzeige mit dem Überschrift: “VERSCHENKE MEIN BABY” etliche Anfragen erhalten.
Viele User meinten, dass es sich hierbei um einen Fake handelt, da der Screenshot der unnatürlich aussieht: Um diesen Screenshot geht es:
Hinweis: Der Inhalt des Screenshots wirkt relativ unnatürlich, da u.a. der Text der verpixelt ist. Dies kommt jedoch zu standen, wenn man Bilder mit geringer Auflösung z.B. auf Facebook hoch lädt. Durch die Komprimierung entstehen dann diese verpixelten Screenshots.
Der Inhalt:
VERSCHENKE MEIN BABY
Beschreibung
VERSCHENKE HIERMIT MEIN KIND.
Ist ein Monat alt und hat blaue augen.
Mädchen und heißt Luna
Habe einfach kein bock mehr auf das Kind und wenn ich es nicht loswerde, werde ich das Kind im Wald aussetzten oder in der Mülltonne werfen.
Auf anfragen von Bildern Bitte per NachrichtLuisa
Privater Anbieter – – Aktiv seit 20.05.2015
Sucht man nach der Anzeige bei ebay, dann findet man diese zwar…
…
…aber es steht: “Die gewünschte Anzeige ist nicht mehr verfügbar”
Jedoch bietet Google seinen Nutzer an, auch gelöschte Seiten aufzurufen.
Und zwar jene, die sich noch im “Cache” befinden…
Und hier bekommt man dann die Seite zu Gesicht:
Detail:
Es handelt sich also um einen Privaten Anbieter mit dem Namen LUISA. Diese “Luisa” ist erst seit 20.5.2015 aktiv. Sprich, dass Konto wurde erst neu erstellt.
Nutzer in Aufruhr!
Viele User sind außer sich und verstehen nicht, wie man sein Kind verschenken kann. Wir jedoch denken, dass es sich hier um eine Scherz handelt.
ebay hat den “Artikel” entfernt und wahrscheinlich auch weitere Schritte eingeleitet. Sprich den Account gesperrt und ggf. auch die Polizei eingeschaltet!
Wir haben ebay direkt damit konfrontiert und warten auf eine Stellungnahmen.
Dennoch glauben wir, dass es sich hierbei um eine bewusst herbei geführte Falschmeldung handelt. Dafür gibt es einfach zu viele Hinweise.
Hinweis: Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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