„Vodafone Pass“ – Apps ohne Datenverbrauch verstoßen gegen Netzneutralität

Autor: Ralf Nowotny

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Artikelbild: © Vodafone
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Mit dem „Vodafone Pass“ können bestimmte App-Sparten ohne Datenverbrauch genutzt werden. Doch dies verstößt gegen EU-Recht.

Beim „Vodafone Pass“ können NutzerInnen wählen, ob die gebräuchlichsten Chat-, Social-, Musik- oder Video-Apps ohne Datenverbrauch genutzt werden können, was allerdings laut dem EU-Recht, gegen die Netzneutralität verstößt. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Endgerätefreiheit verletzt

Der Pass sah bisher vor, dass die Nutzung der Partner-Apps auf einem anderen Gerät mittels Hotspot („Tethering“) auf das Datenvolumen angerechnet wurde. Der vzbv sah darin einen Verstoß gegen die Endgerätefreiheit in Art. 3 Abs. 1 TSM-VO und klagte zunächst vor dem Landgericht Düsseldorf.
Im September 2021 hat der EuGH nach Vorlage durch das Berufungsgericht, dem OLG Düsseldorf, entschieden, dass die Ausgestaltung des Vodafone-Passes grundsätzlich gegen Art. 3 Abs. 3 TSM-VO verstößt und damit auch die vom vzbv angegriffene Klausel. Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen den gesamten Datenverkehr ohne Einschränkungen und Diskriminierungen gleich behandeln.

„Zeichen für Netzneutralität“

„Das EuGH-Urteil gegen den Vodafone-Pass setzt ein Zeichen für Netzneutralität und ist ein Sieg für den Verbraucherschutz. Der EuGH bestätigt die Position des vzbv, dass ausgewählte Produkte, die ein bestimmtes Konsumverhalten privilegieren, den Internetverkehr einschränken und diskriminieren. In ihrer jetzigen Form haben Zero-Rating-Produkte wie der Vodafone-Pass nichts mit einem freien Internet für alle Verbraucher zu tun“, so vzbv-Vorstand Klaus Müller.


Quelle: PT
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