Vorsorge selbstbestimmt regeln

Verbraucherzentralen bieten Online-Vorsorgevollmacht und Online-Betreuungsverfügung an.

Autor: Susanne Breuer

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Schnell und bequem von zu Hause aus eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung erstellen – das geht seit November letzten Jahres mit der Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen. Auf Wunsch vieler Nutzerinnen und Nutzer dieses Tools bieten die Verbraucherzentralen nun in der Serie „Selbstbestimmt“ eine Online-Vorsorgevollmacht und -Betreuungsverfügung an.

Neuer Online-Service

Dieser neue Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt erreichbar. Grundlage für diesen neuen Service der Verbraucherzentralen sind die Formulare, die das Bundesministerium der Justiz entwickelt hat.

Mithilfe der neuen Dienstleistung der Verbraucherzentralen können Verbraucher:innen nun interaktiv und Schritt für Schritt entweder eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zusammenstellen.

Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhalten die Nutzer:innen auf sie abgestimmte, individualisierte Dokumente. Damit diese gültig sind, müssen sie ausgedruckt und unterschrieben werden.

 „In unseren Beratungen und bei Vorträgen stellen wir immer wieder fest, dass das Interesse an den Vorsorgeverfügungen groß ist. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber Angst, etwas falsch zu machen und bleiben vielfach auf halber Strecke stehen. Unser Wunsch ist, dass die Online-Vorsorgevollmacht Hürden abbaut und Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, diese wichtige Vorsorge zu treffen“.

Manuel Döbele, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Hintergrund: Kontrolle behalten

Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmtes sich um die wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass eine fremde Person vom Gericht als Betreuer bestellt wird. Um hier vorzusorgen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich regeln, wer welche wichtigen Entscheidungen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann.
In einer Betreuungsverfügung lässt sich festlegen, welche Person vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Betreuer werden vom Gericht auch kontrolliert.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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