Waldbrände am Urlaubsort – Was Reisende wissen sollten
Lieber Leser, liebe Leserin, Mimikama ist dein Kompass in der Informationsflut. Aber um den Kurs zu halten, brauchen wir dich. Jeder Beitrag, ob groß oder klein, bringt uns näher an eine Welt der verlässlichen Informationen. Stell dir vor, du könntest einen Unterschied machen, und das kannst du! Unterstütze uns jetzt via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon. Deine Hilfe lässt uns weiterhin Fakten liefern, auf die du zählen kannst. Mach mit uns den ersten Schritt in eine vertrauenswürdigere Informationszukunft. ❤️ Dank dir kann es sein.
Waldbrände wüten in Urlaubsregionen. Viele Reisende fragen sich, ob sie ihren gebuchten Urlaub in die betroffenen Regionen antreten müssen. Es gibt Unterschiede bei Pauschalreisen und individuell gebuchten Reisen.
Waldbrände wüten in Italien, Griechenland und der Türkei. Viele Reisende fragen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach, ob sie ihren gebuchten Sommerurlaub in den betroffenen Regionen antreten müssen.
„Wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen, können Pauschalreisende von ihrem Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig beenden“, so Jennifer Kaiser, Fachberaterin für Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Unvermeidbar und außergewöhnlich sind Umstände, wenn Reisende und Reiseveranstalter sie nicht kontrollieren können. Dies ist bei Naturkatstrophen wie Vulkanausbrüchen, Waldbränden, Erd- oder Seebeben im oder in unmittelbarer Nähe des Reisegebietes der Fall.“
Ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, hängt immer von der Lage vor Ort und nicht vom persönlichen Empfinden des Reisenden ab. Deshalb empfiehlt es sich, die Hinweise und Warnungen des Auswärtigen Amtes und der lokalen Behörden heranzuziehen.
„Wenn abzusehen ist, dass die geplante Reise nicht oder nur eingeschränkt durchführt werden kann, kann auch der Reiseveranstalter vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten“, so Kaiser. „Den Rücktritt muss er unverzüglich nach Kenntnis der Umstände erklären und den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstatten.“
Haben Reisende hingegen Leistungen wie Flug und Unterkunft separat gebucht, müssen sie die einzelnen Reiseleistungen dann nicht bezahlen, wenn sie nicht erbracht werden können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Luftraum oder das Gebiet, in dem sich die Unterkunft befindet, gesperrt werden.
Ist eine Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar, sind Reisende auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und müssen mit einem Stornoentgelt bei Nichtanreise rechnen. Wurde die Unterkunft direkt bei einem Eigentümer im Ausland gebucht, gilt das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt.
Weitere Informationen zum Reiserecht bei Naturkatastrophen finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/erdbeben-epidemie-feuer-ihre-rechte-bei-krisen-am-urlaubsort-10380
Individuelle Beratung rund um das Thema bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.
Für Betroffene bietet die Verbraucherzentrale zudem Musterbriefe für einen Reiserücktritt an.
Rücktritt vom Reisevertrag vor Reiseantritt
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2018-07/MB_ruecktritt_wegen_aussergwoehnlicher_umstaend_vor_reiseantritt.pdf
Rücktritt vom Reisevertrag nach Reiseantritt
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2018-07/MB_kuendigung_wegen_aussergewoehnlicher_umstaende_nach_reiseantritt.pdf
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle: Verbraucherzentrale
Artikelbild: Von Toa55 / Shutterstock.com
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum
INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE
Ihnen liegt es am Herzen, das Internet zu einem Ort der Wahrheit und Sicherheit zu machen? Fühlen Sie sich überwältigt von der Flut an Fehlinformationen? Mimikama steht für Vertrauen und Integrität im digitalen Raum. Gemeinsam können wir für ein transparentes und sicheres Netz sorgen. Schließen Sie sich uns an und unterstützen Sie Mimikama!. Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama
Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!
Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.