„Kinderpornografie“: Warnung des BKA vor Fake-E-Mails

Immer wieder kursieren E-Mails mit angehängten Schreiben vermeintlicher Polizeibehörden, in denen arglosen Bürgerinnen und Bürgern angeblich begangene Straftaten vorgeworfen werden.

Autor: Susanne Breuer


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Die nicht namentlich genannten Empfänger der E-Mails werden aufgefordert, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Andernfalls werde ein Haftbefehl erwirkt. Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt.

Screenshot des gefälschten Schreibens. Bei der Aufzählung der Straftaten läuft es einem kalt den Rücken hinunter: Kinderpornografie, Pädophilie, Exhibitionismus, Cyberpornographie.
Screenshot des gefälschten Schreibens. Bei der Aufzählung der Straftaten läuft es einem kalt den Rücken hinunter: Kinderpornografie, Pädophilie, Exhibitionismus, Cyberpornographie.

Drastischer Tatvorwurf „Kinderpornografie“

Als „Tatvorwurf“ wird häufig der Besitz von Kinderpornografie genannt. Dieser Vorwurf ist so drastisch, dass damit bei den Empfängern der gefälschten Mails mutmaßlich unüberlegte spontane Reaktionen wie Öffnen von Anhängen etc. ausgelöst werden. Bereits im Dezember 2021 sowie im Mai und Dezember 2022 waren solche E-Mails von unbekannten Verfassern im Umlauf, die sich als BKA-Präsident Holger Münch ausgaben. Das BKA hat nun festgestellt, dass aktuell wieder vermehrt solche E-Mails im Umlauf sind.

Darüber hinaus sind E-Mails im Umlauf, in denen sich unbekannte Verfasser unter anderem als Abteilungsleiter des BKA oder als Generalkommissarin der Bundespolizei ausgeben. Die E-Mails enthalten ebenfalls gefälschte Vorladungen, verbunden mit der Aufforderung, sich innerhalb einer bestimmten Frist über eine in den Schreiben angegebene E-Mail-Adresse mit dem BKA in Verbindung zu setzen.

Das BKA stellt klar und warnt:

Bei diesen E-Mails mit den angehängten Schreiben handelt es sich um gefälschte E-Mails, die nicht vom Bundeskriminalamt stammen. Das BKA warnt daher: Kommen Sie diesen Aufforderungen nicht nach. Es handelt sich vermutlich um den Versuch, Ihre Daten auszuspähen, um weitere Straftaten zu begehen. Öffnen Sie auf keinen Fall in diesen E-Mails angehängte PDF-Dokumente oder Briefe. Diese könnten Schadsoftware enthalten und so Ihr Endgerät infizieren, um anschließend weitere Straftaten zu begehen. Schützen Sie sich, indem Sie den Absender der E-Mail auf seine Glaubwürdigkeit hin überprüfen. Das BKA versendet niemals E-Mails von Konten privater E-Mail-Anbieter.

Reagieren Sie grundsätzlich nicht auf E-Mails von unbekannten Absendern. Öffnen Sie keine Dateien unbekannter Herkunft und klicken Sie nicht auf Links in E-Mails unbekannter Absender. Seien Sie grundsätzlich vorsichtig im Umgang mit persönlichen Daten. Sollten Sie Opfer einer Straftat werden, erstatten Sie Anzeige bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle.

Quelle: BKA Bundeskriminalamt

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