Immer wieder bekommen wir Anfragen, warum Facebook verlangt, dass man seinen Personalausweis hochladen soll.

So sieht eine solche Forderung von Facebook aus:

Screenshot by mimikama.org
Screenshot by mimikama.org

 

Verwenden Nutzer Fantasienamen, kann es unter Umständen dazu kommen, dass Facebook den Nutzer auffordert, den Namen zu bestätigen, den sie im Moment verwenden. Die Social Media Plattform schreibt nämlich vor, seinen echten Namen zu verwenden und kann das Konto sperren, wenn dem nicht so ist.

Unter dem Punkt „3. Deine Verpflichtungen gegenüber Facebook und unserer Gemeinschaft“ in den Nutzungsbedingungen steht:

1. Wer Facebook nutzen kann

Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden. Aus diesem Grund musst du Folgendes tun:

Denselben Namen verwenden, den du auch im täglichen Leben verwendest.

Genaue und korrekte Informationen über dich zur Verfügung stellen.

Nur ein einziges Konto (dein eigenes) erstellen und deine Chronik für persönliche Zwecke verwenden.

Dein Passwort nicht weitergeben, anderen keinen Zugriff auf dein Facebook-Konto gewähren bzw. dein Konto nicht an jemand anderen übertragen (ohne unsere Genehmigung).

 

Die Schnellhilfe auf Facebook spuckt hierzu folgende Informationen aus:

[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Wir bitten dich, einen Sicherheits-Check durchzuführen, wenn wir vermuten, dass die Sicherheit deines Kontos beeinträchtigt ist.
So erlangst du wieder Zugriff auf dein Konto, wenn du einen Sicherheits-Check durchführen sollst:

– Logge dich bei Facebook ein und folge den Anweisungen zur Bestätigung deiner Identität.
– Falls du dein Facebook-Passwort vergessen hast, kannst du ein neues Passwort anfordern.

Du kannst deine Identität auf folgende Weise bestätigen:

– Identifizieren von Freunden anhand ihrer markierten Fotos.
– Kontaktieren eines Freundes, den du zuvor ausgewählt hast, um dir zu helfen.
– Angeben deines Geburtsdatums.[/mk_info]

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Verwendet nun ein Nutzer nicht seinen ECHTEN NAMEN, dann informiert Facbeook diesen User darüber und verlangt meist eine Kopie des Personalausweises. In den meisten Fällen werden solche Profile auch gesperrt. Die Sperre selbst wird nach der Übersendung des Ausweises jedoch wieder aufgehoben.

Aber Achtung!

Der § 4 Abs. 6 Teledienstedatenschutzgesetz (Deutschland) schreibt folgendes vor

Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren. (Quelle)

Widerspruch zu EU-Gesetzen

Dieses Gesetz steht jedoch im Widerspruch zu EU-Gesetzen, und da der anerkannte Sitz von Facebook für Europa in Irland ist, kommt hier nicht deutsches Recht zum tragen.

Welche Ausweise akzeptiert Facebook?

Facebook beschreibt dazu (leider nur in englisch) im Hilfebereich ausführlich die drei Optionen, welche wir euch hier übersetzt haben:

Wenn du Dokumente an uns übermittelst, schwärze bitte jegliche persönlichen Informationen, die wir zur Bestätigung deiner Identität nicht benötigen (z. B. Kreditkartennummer, Sozialversicherungsnummer). Wir verschlüsseln Verbindungen zwischen Personen und Facebook standardmäßig. Das gilt auch für Ausweise, die du an uns sendest. Nach Abschluss der Überprüfung löschen wir deine Ausweisdaten.

Option 1: Amtlicher Ausweis

Ein amtlicher Personalausweis mit deinem Namen und Geburtsdatum oder deinem Namen und einem Foto. Einige Beispiele:

  • Pass
  • Wahlberechtigtenausweis
  • Führerschein
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Dokumente zur amtlichen Namensänderung
  • Stammesausweis oder Statusnachweis
  • Privat- oder Autoversicherungsausweis
  • Aufenthaltsgenehmigung, Einwanderungspapiere
  • Andere amtliche Ausweise als Führerschein (z. B. Behindertenausweis, Personalausweis)

Option 2: Zwei nicht-amtliche Optionen

Zwei unterschiedliche Ausweise aus der nachfolgenden Liste. Die Namen auf den Ausweisen müssen miteinander übereinstimmen. Einer der Ausweise muss ein Foto oder ein Geburtsdatum enthalten, das mit den Informationen in deinem Profil übereinstimmt. Nur so können wir bestätigen, dass du der Besitzer des Kontos bist.

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Wählen Sie zwischen:

  • Geschäftsbrief
  • Scheck
  • Bewilligung
  • Zeitfahrkarte
  • Gas-, Wasser- oder Stromrechnung
  • Kreditkarte
  • Schüler- bzw. Studierendenausweis
  • Büchereiausweis
  • Gehaltsabrechnung
  • Schul- bzw. Universitätszeugnis
  • Krankenakte
  • Kontoauszug
  • Sozialversicherungsausweis
  • Beschäftigungsnachweis
  • Nachweis über Zeitschriftenabonnement
  • Foto im Schuljahresbericht (Scan oder Foto der betreffenden Seite des Jahresberichts)
  • Mitgliedsausweis (z. B. Rentnerausweis, Gewerkschaftsausweis, Mitarbeiterausweis, Dienstausweis)

Option 3: Weitere Möglichkeiten zur Bestätigung

Wenn du keinen Ausweis hast, auf dem sowohl dein authentischer Name als auch ein Foto oder dein Geburtsdatum zu sehen sind, kannst du einen zusätzlichen Ausweis bereitstellen, der uns hilft, die Informationen mit deinem Facebook-Profil abzugleichen. Lade für diese Option drei Ausweise hoch:

  • Zwei verschiedene Ausweisarten aus Option 2, auf denen jeweils dein authentischer Name zu sehen ist.
  • Ein zusätzlicher Ausweis, der ein Geburtsdatum oder Foto enthält, das mit den Informationen in deinem Facebook-Profil übereinstimmt. Dieser Ausweis kann entweder aus Option 1 oder 2 stammen, und der Name darauf muss nicht mit den anderen beiden eingereichten Ausweisen übereinstimmen. Die Angaben zu deinem Namen oder anderen Informationen aus deinem Ausweis werden nicht zu deinem Konto hinzugefügt.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)