Wenn verpackte Lebensmittel weniger wiegen als angegeben, stellt sich die Frage: Ist das rechtens? Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Auskunft. Abweichungen sind in bestimmten Grenzen gesetzlich erlaubt. Helena Nareyka, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen, erklärt: „Es gibt Toleranzgrenzen, die nicht unterschritten werden dürfen. Bis zu dieser Grenze ist eine Gewichtsabweichung erlaubt.“

Die zulässigen Abweichungen

Die zulässigen Abweichungen bei der Füllmenge sind in der Fertigpackungsverordnung geregelt. Diese definiert die Minustoleranz in Abhängigkeit von der Nennfüllmenge, also der auf der Verpackung angegebenen Produktmenge. Diese Toleranz gilt für die gesamte Produktionscharge. Einzelne Packungen können also weniger als die angegebene Nennfüllmenge enthalten, solange andere dies ausgleichen und der Durchschnitt stimmt. Bei einer Nennfüllmenge von 100 bis 200 Gramm oder Milliliter sind Abweichungen bis zu 4,5 % zulässig. Bei einer Nennfüllmenge von 500 bis 1000 Gramm oder Milliliter dürfen 15 Gramm oder Milliliter fehlen. Gewichtsverluste können auch durch natürliche Faktoren wie Austrocknung während der Lagerung entstehen.

Was Sie tun können

Mit einer Haushaltswaage lässt sich eine mögliche Unterfüllung in der Regel nicht genau überprüfen. Geeichte Waagen in Geschäften liefern genauere Ergebnisse und unterliegen strengen Kontrollen. Wenn Sie eine deutliche Abweichung feststellen und eine Überprüfung wünschen, wenden Sie sich an das zuständige Eichamt. Ein Online-Verzeichnis der zuständigen Stellen finden Sie unter http://www.eichamt.de.

Fragen und Antworten zu verpackten Lebensmitteln:

Frage 1: Wie hoch darf die Abweichung bei kleineren Packungen sein?
Antwort 1: Packungen mit einer Nennfüllmenge von 100 bis 200 Gramm oder Milliliter dürfen höchstens 4,5 % weniger enthalten als angegeben.

Frage 2: Warum wiegen manche Produkte weniger als die Nennfüllmenge?
Antwort 2: Durch natürliche Verdunstung kommt es während der Lagerung zu Gewichtsverlusten, insbesondere bei Lebensmitteln wie Brot, Obst und Gemüse.

Frage 3: Was tun, wenn ein Produkt deutlich weniger wiegt?
Antwort 3: Überprüfen Sie das Gewicht in einem Geschäft mit geeichter Waage und wenden Sie sich bei Abweichungen, die über die gesetzlichen Toleranzen hinausgehen, an das zuständige Eichamt.

Frage 4: Kann eine Haushaltswaage zur Gewichtskontrolle verwendet werden?
Antwort 4: Haushaltswaagen liefern oft ungenaue Messergebnisse und sind für exakte Kontrollen nicht geeignet. Geeichte Waagen liefern genauere Ergebnisse.

Frage 5: Wo finde ich Informationen über das zuständige Eichamt?
Antwort 5: Eine Liste der zuständigen Eichämter in den Bundesländern finden Sie unter http://www.eichamt.de.

Fazit

Auch wenn ein Lebensmittel weniger wiegt als die angegebene Nennfüllmenge, sind Abweichungen bis zu einem gewissen Grad rechtlich zulässig. Die Fertigpackungsverordnung legt hierfür bestimmte Toleranzgrenzen fest. Weitere Gewichtsschwankungen können durch die natürliche Verdunstung während der Lagerung entstehen. Um eine exakte Messung zu ermöglichen, wenden Sie sich bei Abweichungen an ein Geschäft mit geeichter Waage oder an das örtliche Eichamt.

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Quelle: Verbraucherzentrale Bremen

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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