WhatsApp: BKA kann auch ohne Staatstrojaner mitlesen

Autor: Annika Hommer

Whatsapp: BKA kann auch ohne Trojaner mitlesen
Artikelbild: Shutterstock / Von Natee Meepian

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Wie bereits bekannt ist, sollen der Bundesnachrichtendienst, der Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst mehr Befugnisse in Sachen digitaler Überwachung zur Prävention von Straftaten erhalten.

Dass dies in Teilen bereits ohne die geplanten Staatstrojaner möglich ist, zeigen nun interne Papiere des BKA.

Umgehen der Verschlüsselung ermöglicht Mitlesen

Bereits seit 2009 ist es den Nachrichtendiensten möglich, sogenannte Staatstrojaner zur Terror-Prävention einzusetzen, seit 2017 auch bei Alltagskriminalität. Künftig sollen diese Mittel digitaler Überwachung auch eingesetzt werden dürfen, wenn lediglich ein Verdacht besteht aber noch keine Straftat begangen wurde.

Ein Papier des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigt nun, dass es schon jetzt ohne den Einsatz dieser Trojaner möglich ist, Kommunikation über WhatsApp in Echtzeit verfolgen zu können. Dazu gehören der Zugriff auf die Kontaktliste des Zieltelefons, sowie das Verfolgen von Text-, Video-, Bild- und Sprachnachrichten, die über den Messenger versendet werden.

Möglich sei dies durch das Umgehen der Verschlüsselung unter anderem durch die Erfassung des Bildschirms oder das Auslesen des Speichers nach der Übertragung. Bei Telegram habe die Bundespolizei bereits vor Jahren stumme Teilnehmer in Gespräche eingeschleust, um diese mitzuschneiden.

Staatstrojaner gefährlich und unwirksam?

Kritiker prangern an, dass das Offenlassen solcher Sicherheitslücken zur Strafverfolgung ein Sicherheitsrisiko darstelle, das von Cyberkriminellen und ausländischen Geheimdiensten genutzt werden könne.

Zudem zeige das aktuelle Beispiel, dass Staatstrojaner eigentlich nicht gebraucht würden. In der Vergangenheit gefällte Urteile des Bundesverfassungsgerichtes weisen zudem in die Richtung, dass der Einsatz von staatlichen Trojanern verfassungswidrig sein könnte.

Darüber hinaus sei deren Einsatz vollkommen unwirksam, da weder Anschläge wie jene in Hanau, in Halle oder auf dem Breitscheidplatz, noch der Mord an Walter Lübcke durch digitale Überwachung hätten verhindert werden können.

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Quelle:t3n.de

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