Nachdem WhatsApp vor kurzem erst Schlagzeilen wegen Datenschutzrichtlinien machte, kommt der Messenger schon wieder zur Sprache. Dieses Mal geht es jedoch um die Zusammenarbeit mit dem BKA. In dieser Sache ist aber nicht nur WhatsApp betroffen, sondern auch andere Messenger.

Hä, das ist doch eine Verschwörungstheorie! Klingt fast so, oder? – Ist aber nicht der Fall. Der „Reihnischen Post“ äußerte sich der BKA-Chef Holger Münch wie folgt: „Die Zusammenarbeit zwischen WhatsApp und dem BKA muss in Zukunft vertieft werden“ So sieht es der BKA-Chef. „Durch die immer erfolgreicher wachsende Kommunikation von Terrorverdächtigen will das BKA mit WhatsApp sowie anderen Provider eine gesetzliche Kooperationspflicht einführen.

Eine Auskunft soll Pflicht werden

Angestrebt wird eine Auskunftspflicht der Telemediendiensten in sofern, wie bei der klassischen Telekommunikation, was die Bestandsdaten und Auskunftspflicht betrifft. Auch die Befugnis von Online-Durchsuchungen sollen erweitert werden, erklärte der BKA-Chef. Zur Gegenwehr sei diese zwar bisher erlaubt, jedoch nicht für eine Strafverfolgung. In dieser Sache wünscht sich Holger Münch klare Regelungen.

Auch an einer Verschlüsselung werde gearbeitet

Mit dem Thema Verschlüsselung sowie Strafverfolgung beschäftigt sich die Bundesregierung derzeit auf verschiedenen Ebenen. Auch wurde im Juni bekannt, das die Bundesregierung durch eine zentrale Stelle für Informationstechnik aufbauen will, die sich mit dem Knacken von Verschlüsselungen und der abhörsicheren Technik beschäftigt.

Eine Pflicht für Hintertüren in Verschlüsselungen oder zur Schwächung von Kryptographie will die Bundesregierung nicht einführen, aber auf Kommunikation soll auch nicht verzichtet werden.

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