WHO-Gesundheitsvorschriften Artikel 1: Fakten statt Fiktion

Einblicke in die vorgeschlagenen Änderungen und die Bedeutung für Mitgliedsstaaten.

Autor: Sonja Bart

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Die Behauptung

Nach den Änderungen in der WHO-Verordnung muss Deutschland jede WHO-Empfehlung strikt umsetzen, wodurch die staatliche Souveränität gefährdet ist.

Unser Fazit

Das ist nicht korrekt. Obwohl „unverbindlich“ aus Artikel 1 gestrichen wurde, sind WHO-Empfehlungen nicht automatisch strenge Anweisungen. Staaten behalten ihre Souveränität und Entscheidungsfreiheit. In einfachen Worten: Das stimmt nicht. Auch wenn ein Wort geändert wurde, muss Deutschland nicht alles machen, was die WHO sagt. Deutschland kann immer noch selbst entscheiden.

In der Flut von Informationen und Gerüchten im digitalen Zeitalter kann es schwierig sein, zwischen Fakten und Fiktion zu unterscheiden. Kürzlich gab es Spekulationen über die vorgeschlagenen Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Was steckt wirklich dahinter?

Es handelt sich um dieses Bild mit dieser Aussage:


Behauptung: Deutschland muss nach Unterzeichnung des neuen WHO Vertrages alle Anweisungen der WHO, egal welche, umsetzen. Die staatliche Souveränität ist damit aufgehoben.
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Auszug Artikel 1,,stehende Empfehlung“ Q bezeichnet eine unverbindliche Empfehlung, die von der WHO für spezifische, fortlaufende gesundheitliche Risiken gemäß Artikel 16 herausgegeben wird….
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Auszug Artikel 1 stehende Empfehlung“ bezeichnet eine Empfehlung, die von der WHO für spezifische, fortlaufende gesundheitliche Risiken gemäß Artikel 16 herausgegeben wird….
Neuer Artikel 13a WHO-geführte internationale Gesundheitsreaktion Die Vertragsstaaten erkennen die WHO als Leit- und Koordinierungsbehörde für internationale Gesundheitsreaktionen während eines gesundheitlichen Notfalls von Internationaler Tragweite an und verpflichten sich, den Empfehlungen der WHO in ihrer internationalen Gesundheitsreaktion zu folgen.
RICHTIG
In Artikel 1 wird das Wort unverbindlich“ gestrichen. Damit wird die Empfehlung“ verbindlich. Dies wird auch im neuen Artikel 13 festgeschrieben. Die Staaten verpflichten sich den Empfehlungen“ der WHO zu folgen. Die ,,Empfehlungen“ sind dementsprechend auch keine Empfehlungen, sondern Anweisungen, die umzusetzen sind“


Screenshot eines vermeintlichen Faktenchecks!  Der Wortlaut: "Behauptung: Deutschland muss nach Unterzeichnung des neuen WHO Vertrages alle Anweisungen der WHO, egal welche, umsetzen. Die staatliche Souveränität ist damit aufgehoben. 
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Auszug Artikel 1,,stehende Empfehlung" Q bezeichnet eine unverbindliche Empfehlung, die von der WHO für spezifische, fortlaufende gesundheitliche Risiken gemäß Artikel 16 herausgegeben wird....
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Auszug Artikel 1 stehende Empfehlung" bezeichnet eine Empfehlung, die von der WHO für spezifische, fortlaufende gesundheitliche Risiken gemäß Artikel 16 herausgegeben wird....
Neuer Artikel 13a WHO-geführte internationale Gesundheitsreaktion Die Vertragsstaaten erkennen die WHO als Leit- und Koordinierungsbehörde für internationale Gesundheitsreaktionen während eines gesundheitlichen Notfalls von Internationaler Tragweite an und verpflichten sich, den Empfehlungen der WHO in ihrer internationalen Gesundheitsreaktion zu folgen.
RICHTIG
In Artikel 1 wird das Wort unverbindlich" gestrichen. Damit wird die Empfehlung" verbindlich. Dies wird auch im neuen Artikel 13 festgeschrieben. Die Staaten verpflichten sich den Empfehlungen" der WHO zu folgen. Die ,,Empfehlungen" sind dementsprechend auch keine Empfehlungen, sondern Anweisungen, die umzusetzen sind""
Screenshot eines vermeintlichen Faktenchecks mit der Behauptung: „Deutschland muss nach Unterzeichnung des neuen WHO Vertrages alle Anweisungen der WHO, egal welche, umsetzen.

Faktencheck: Die Behauptung enthält Teile, die korrekt sind, und Teile, die falsch sind:

  1. Richtig: In Artikel 1 wurde das Wort „unverbindlich“ gestrichen. Dies könnte bedeuten, dass die Empfehlungen einen stärkeren Verbindlichkeitscharakter haben als zuvor.
  2. Richtig: Der neue Artikel 13a besagt, dass sich die Vertragsstaaten verpflichten, den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation in ihrer internationalen Gesundheitsreaktion zu folgen.
  3. Falsch Nur, weil das Wort „unverbindlich“ gestrichen wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass die „Empfehlungen“ nun als strenge „Anweisungen“ betrachtet werden müssen. Der Begriff „Empfehlung“ hat, auch wenn er ohne den Zusatz „unverbindlich“ verwendet wird, immer noch eine gewisse Flexibilität und wird nicht unbedingt als strenge Verpflichtung interpretiert.

Während es korrekt ist, dass das Wort „unverbindlich“ gestrichen wurde und die Staaten sich verpflichten, den Empfehlungen zu folgen, ist es irreführend zu behaupten, dass diese Empfehlungen jetzt als strikte „Anweisungen“ betrachtet werden. Es ist wichtig, den Kontext und die spezifischen Formulierungen der Empfehlungen zu berücksichtigen, um ihre tatsächliche Bedeutung und Auswirkung zu verstehen.

Deutschland und die Überarbeitung der WHO-Gesundheitsvorschriften

Die Bedeutung des Wortes „Empfehlung“

Es ist wichtig zu betonen, dass die Änderung eines Wortes in einem internationalen Dokument, obwohl sie eine bestimmte Bedeutung haben kann, im Gesamtkontext des Dokuments und der Umstände seiner Umsetzung betrachtet werden muss.

Obwohl das Wort „unverbindlich“ im Artikel 1 gestrichen wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass jede „Empfehlung“ der Weltgesundheitsorganisation nun eine strikte „Anweisung“ ist, die ohne Rücksicht auf nationale Umstände umgesetzt werden muss.

Souveränität der Länder bleibt unangetastet

Wie bereits in dem überarbeiteten Artikel hervorgehoben wurde, bleiben die nationalstaatlichen Rechte und die Souveränität der Länder gewahrt. Artikel 19 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation stellt sicher, dass jegliche Verträge und Abkommen den jeweiligen nationalen verfassungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen müssen, um in Kraft zu treten.

In Deutschland zum Beispiel werden die Richtlinien durch das „Gesetz zur Durchführung der internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)“ (IGV-DG) legitimiert. Darüber hinaus können die Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 22 der WHO-Verfassung Beschlüsse ablehnen und dies begründet mitteilen. (Quelle)

Der Kontext von Artikel 13a

Die Einführung des Artikels 13a, der die Weltgesundheitsorganisation als Koordinationsstelle für internationale Gesundheitsreaktionen anerkennt, muss im Kontext der weltweiten Bemühungen zur Bewältigung von gesundheitlichen Notlagen verstanden werden. Dieser Artikel bedeutet nicht, dass Länder blind jeder Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation folgen müssen, sondern dass es eine koordinierte Reaktion unter der Führung der Weltgesundheitsorganisation geben sollte.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Überarbeitung der internationalen Gesundheitsvorschriften dazu dient, eine effektivere und koordiniertere Reaktion auf gesundheitliche Notlagen zu ermöglichen. Das Entfernen des Wortes „unverbindlich“ macht die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation nicht zu strikten Anweisungen, die ohne Rücksicht auf nationale Gegebenheiten durchgesetzt werden müssen. Das Hauptziel ist es, die Zusammenarbeit zu fördern und sicherzustellen, dass alle Länder Zugang zu den besten verfügbaren Informationen und Ressourcen haben. Die Souveränität und Entscheidungsfreiheit der einzelnen Länder bleibt dabei jedoch unangetastet.

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