In jüngster Zeit geriet ein Text des Österreichischen Rundfunks (ORF) in den rechtlichen Fokus, welcher angebliche Erfahrungen einer Beate H. mit dem Rammstein-Frontmann Till Lindemann thematisierte. Dieser ursprüngliche Text (archivierte Version HIER), auf den wir Bezug nehmen, ist aus rechtlichen Gründen verändert worden.

Beate H. berichtete in der ursprünglichen Version des Berichts von bestimmten Ereignissen, die sie in Verbindung mit Lindemann erlebt haben will. Diese Darstellungen sind nun aus dem Text entfernt worden, und es ist unerlässlich zu beachten, dass es sich hierbei um nicht bestätigte Vorwürfe handelt. Es sieht nun in weiten Teilen so aus, dass der Text aus lauter Xen besteht (siehe aktuelle Version HIER):

Screenshot: ORF
Screenshot: ORF

Ein kürzlich ergangener Gerichtsbeschluss legt dem ORF Grenzen auf. Dieses Urteil hat festgelegt, dass der Sender durch die Veröffentlichung solcher Berichte nicht den Anschein erwecken darf, Lindemann könnte während der „Stadium Tour“ von Rammstein eine Person gegen deren Willen verletzt haben.

ORF: Verloren, weil wir Quellen schützen

Doch der ORF will nicht aufgeben. Der österreichische Rundfunk hat kürzlich bestätigt, dass er bewusst den Ort und die Zeit bestimmter Vorkommnisse nicht preisgegeben hat (vergleiche HIER). Dieser Schritt sollte verhindern, dass Rückschlüsse auf die Identität einer Frau, Beate H., gezogen werden. Obwohl die Frau bisher keine Strafanzeige gegen den Sänger Till Lindemann eingereicht hat, ist ihr Wunsch nach Anonymität deutlich. Insofern hat der ORF nach eigenen Angaben ausreichend Beweise, aber hat lieber verloren, als die Betroffene kenntlich zu machen.

In einer offiziellen Erklärung des Senders betonten die Journalistinnen und Journalisten ihre Verantwortung. „Unsere Pflicht ist es, unsere Quellen zu schützen“, wurde erklärt. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass Beate H. und andere Quellen vor möglichen Drohungen und Anfeindungen bewahrt bleiben. Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Quellen sind für den ORF von höchster Bedeutung.

Seit Mai 2023 berichten der ORF und andere Medien über ein mutmaßliches System, das Lindemann über Jahre hinweg Frauen zugeführt haben soll. Die genauen Umstände und Details dieses Systems sind Gegenstand laufender Recherchen und Untersuchungen.

Die ORF-Journalistinnen und -Journalisten haben in dem Artikel „Lindemann: Einstweilige Verfügung gegen ORF“ klargestellt, dass sie ihre Arbeit fortsetzen werden. „Wir werden mit betroffenen Personen sprechen und weiter recherchieren“, versprachen sie. Die Öffentlichkeit kann also davon ausgehen, dass der Sender sich weiterhin für die Wahrheit einsetzt und gleichzeitig das Wohlergehen seiner Quellen sicherstellt.

Der ORF macht das X vor!

Die Entscheidung des Gerichts hebt die Bedeutung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von Einzelpersonen hervor. Was tatsächlich zunächst wie ein Tippfehler oder ein verunglückter Inhalt aussieht, ist echt. Der Artikel wurde nicht gelöscht, sondern die entsprechenden Passagen durch Majuskeln und Minuskeln des Buchstabens X unkenntlich gemacht.

Screenshot: ORF
Screenshot: ORF

Ganz genau beschreibt der ORF diese Änderungen in folgender Form:

Hinweis: Aus rechtlichen Gründen wurden Passagen in diesem Text gelöscht. In der Originalversion des Berichts schilderte Beate H. ihre angeblichen Erfahrungen mit Rammstein-Sänger Till Lindemann. Laut einem Gerichtsbeschluss ist es dem ORF nun untersagt, durch die Wiedergabe bestimmter Darstellungen den Verdacht zu erwecken, dass Lindemann im Zuge der Rammstein-„Stadium Tour“ H. gegen ihren Willen geschlagen haben soll.

https://orf.at/stories/3323368/

In den vergangenen Monaten stand der Frontmann der Band Rammstein, Till Lindemann, im Fokus juristischer Untersuchungen. Dem Sänger wurden schwerwiegende Anschuldigungen gemacht, darunter Sexualdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Doch kürzlich hat die Staatsanwaltschaft Berlin bekannt gegeben, dass sie ihre Ermittlungen gegen den Künstler einstellen wird. Und das wurde dem ORF in dieser Berichterstattung zum Verhängnis, daher die veränderte Form.

Der Grund für diesen Schritt liegt in der fehlenden Beweislage. Nach sorgfältiger Auswertung aller verfügbaren Beweismittel konnte die Staatsanwaltschaft keine Anzeichen dafür finden, dass Lindemann in die ihm vorgeworfenen Handlungen involviert war. Besonders im Blickpunkt standen Anschuldigungen, Lindemann habe Frauen gegen deren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen oder diesen Substanzen verabreicht, die ihren Willen beeinflussen oder ausschalten. Zudem war im Raum gestanden, der Sänger hätte ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, um sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Doch laut Staatsanwaltschaft gibt es für all diese Vorwürfe keine stichhaltigen Beweise.

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