Faktencheck: Die Zahlungen für ein griechisches Kohlekraftwerk

Die Behauptung über 730 Millionen Euro für ein griechisches Kohlekraftwerk ist irreführend. Mimikama klärt die Hintergründe und gibt die Fakten dazu wieder

Auf einem kursierenden Sharepic wird ausgesagt, dass Deutschland 730 Millionen Euro für die Restaurierung eines Kohlekraftwerks in Griechenland zahlt. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit!

Um dieses Sharepic geht es:

Faktencheck: Die Zahlungen für ein griechisches Kohlekraftwerk – mimikama.org
Screenshot: mimikama.org

Der Text auf dem Bild lautet:

„Wollt ihr uns verarschen?!
Griechenland bekommt 730 Millionen Euro zur Restuaration von Kohlekraftwerk.
Wir zahlen CO2-Steuer, müssen Kohlekraftwerke abschalten und verlieren unsere Arbeitsplätze!“

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Keine neue Tatsache

Verwunderlich ist, dass sich erst jetzt darüber aufgeregt wird, denn seit 2015 ist bereits bekannt, dass die staatliche „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW) einen Kredit über 730 Millionen Euro vergeben hat, um im nordgriechischen Kohlerevier „Ptolemaida“ ein neues Kraftwerk zu bauen.

Griechenland und die Kohle

2017 veröffentlichte der europäische Stromverband Eurelectric eine Erklärung, nach der der europäische Stromsektor bereits ab dem Jahr 2020 nicht mehr in neue Kohlekraftwerke investieren will, um bis 2050 eine CO2-neutrale Stromversorgung zu erreichen. Polen und Griechenland allerdings schlossen sich aus dem Abkommen aus. Während Polen die Kohle als strategische Ressource sieht, wurden in Griechenland 2009 noch 50% des Stromes von Kohlekraftwerken erzeugt, 2018 waren es nur noch weniger als 30%.

Da die Kraftwerke in Griechenland ineffizient sind, die dortige Kohle nicht viel Energie enthält und die Preise für Emissionszertifikate immer höher steigen, lohnt sich der Bau neuer Kraftwerke nicht mehr, weshalb es trotz allem nach und nach zu einer Abkehr vom  Kohleabbau in Griechenland kommt.

Das Braunkohlekraftwerk Ptolemaida V

So nennt sich das Kraftwerk, welches von deutschen Investoren mitfinanziert wird. Es befindet sich seit 2013 im Bau und soll 2022 fertiggestellt werden.
Zwar hat die KfW dieses Jahr angekündigt, aufgrund jahrelanger Kritik von Klimaschutzorganisationen keine neuen Kohlekraftwerke zu finanzieren, jene Richtlinie kommt aber für Ptolemaida V um einige Jahre zu spät, da die Finanzierung, wie oben erwähnt, bereits 2015 vonstatten ging.

Wie geht es mit Griechenland weiter?

Wie oben erwähnt, wird der Kohleabbau für Griechenland immer unrentabler. Wie aus einem Artikel der „GTAI – Germany Trade & Invest“ hervorgeht,  wird aber nicht nur dieses eine neue Kohlekraftwerk fertiggebaut, sondern gleichzeitig werden vier alte Kohlekraftwerke abgeschaltet (in Kardia, in Meliti und höchstwahrscheinlich die beiden Anlagen in Amyntaio) und vier Erdgaskraftwerke geplant.
Die künftigen Planungen zeigen also deutlich eine Abkehr vom Kohleabbau.

Zusammenfassung

  • Tatsächlich finanziert die KfW ein Kohlekraftwerk in Griechenland mit 730 Millionen Euro.
  • In dem Sharepic unerwähnt ist aber die Tatsache, dass diese Finanzierung bereits 2015 über die Bühne ging und die KfW keine weiteren Kohlekraftwerke mehr finanzieren wird.
  • Unerwähnt bleibt in dem Sharepic auch, dass Griechenland gleichzeitig vier Kohlekraftwerke abschaltet  hat und vier Erdgaskraftwerke bauen wird.

Somit ist die Aussage auf dem Sharepic zwar richtig, sagt allerdings nur die halbe Wahrheit.

Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter

Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.

Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.

Ich möchte den oben angeführten Newsletter erhalten und stimme zu, dass meine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck verarbeitet wird. Ich kann den Newsletter jederzeit abbestellen. Details in der Datenschutzbestimmung.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)