Die Verbraucherzentrale Bayern warnt aktuell vor einer Betrugsmasche, bei der Verbrauchern am Telefon vermeintliche Gewinne untergeschoben werden. Ziel der Masche ist es, unwissenden Personen Zeitschriftenabonnements unterzuschieben, indem behauptet wird, man habe bei einem Gewinnspiel ein Abonnement gewonnen. Hier die wichtigsten Informationen und Tipps, wie Sie sich schützen können.

Vorsicht bei Anrufen mit Gewinnversprechen

Immer häufiger berichten Betroffene von unerwarteten Anrufen, in denen ihnen ein Zeitschriftenabonnement als Gewinn präsentiert wird. Die Verkäufer locken mit einer Auswahl verschiedener Zeitschriften und fragen nach persönlichen Daten zur Abwicklung des vermeintlichen Gewinns. „In der Regel gibt es nur einen kostenlosen Testzeitraum“, erklärt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Meist werden die Verbraucher aber nicht darauf hingewiesen, dass das Probeabonnement nach Ablauf der Testphase automatisch kostenpflichtig wird.“

Genaues Nachfragen schützt vor unerwarteten Kosten für Abos

Dass sie in eine Falle getappt sind, merken viele Betroffene erst, wenn plötzlich Rechnungen für das vermeintlich kostenlose Abo ins Haus flattern. Deshalb ist es wichtig, bei solchen Anrufen kritisch nachzufragen und auf vollständige und klare Informationen zu bestehen. „Wenn die Anrufer nicht genau erklären, welche Kosten entstehen, oder Fragen dazu ausweichen, raten wir Verbrauchern davon ab, das vermeintlich kostenlose Zeitschriftenabonnement anzunehmen“, so Tatjana Halm weiter. „So können sie vermeiden, sich langfristig an solche Verträge zu binden.“

Haustürgeschäfte und telefonisch abgeschlossene Verträge: Widerrufsrecht nutzen
Nicht nur am Telefon, sondern auch an der Haustür kann es zu solchen Angeboten kommen. Auch hier ist Vorsicht geboten. Glücklicherweise können Sie Verträge, die am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen wurden, in den meisten Fällen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist ermöglicht es, sich in Ruhe zu informieren und unnötige Kosten zu vermeiden.

Lesen Sie auch >   Kamala Harris und das Kokosnuss-Emoji: Ein Social Media Trend

Hilfe durch die Verbraucherzentrale Bayern

Für individuelle Fragen und weitere Unterstützung steht die Verbraucherzentrale Bayern zur Verfügung. Termine können unter www.verbraucherzentrale-bayern.de vereinbart werden. Die Expertinnen und Experten dort helfen, sich gegen ungewollte Abos und andere unseriöse Angebote zu wehren.

Fragen und Antworten

  1. Was soll ich tun, wenn ich einen Anruf mit einem Gewinnversprechen bekomme?
    Wenn Sie einen Anruf erhalten, in dem Ihnen ein Gewinn in Form eines Zeitschriftenabonnements versprochen wird, sollten Sie zunächst skeptisch sein. Fragen Sie genau nach, welche Kosten auf Sie zukommen und ob es sich tatsächlich um ein kostenloses Angebot handelt. Lassen Sie sich alle Informationen schriftlich geben und unterschreiben Sie nichts am Telefon.
  2. Wie kann ich sicher sein, nicht in eine Abofalle zu tappen?
    Um nicht in eine Abofalle zu tappen, sollten Sie niemals persönliche Daten am Telefon preisgeben, ohne sich vorher umfassend informiert zu haben. Lassen Sie sich das Angebot schriftlich bestätigen und lesen Sie die Bedingungen genau durch. Achten Sie besonders auf die Laufzeit des Abonnements und auf eventuelle Kosten nach einer Testphase.
  3. Kann ich einen Vertrag widerrufen, den ich am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen habe?
    Ja, Sie haben das Recht, Verträge, die Sie am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen haben, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Widerruf muss in schriftlicher Form erfolgen. So können Sie das Angebot in Ruhe prüfen und sich vor ungewollten Verpflichtungen schützen.
  4. Was passiert, wenn ich bereits Rechnungen für ein ungewolltes Abonnement erhalten habe?
    Wenn Sie bereits Rechnungen für ein ungewolltes Abo erhalten haben, sollten Sie sofort reagieren. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Bayern oder eine andere Verbraucherberatungsstelle. Oft gibt es rechtliche Möglichkeiten, aus solchen Verträgen wieder herauszukommen, insbesondere wenn Sie über wesentliche Vertragsdetails getäuscht wurden.
  5. Wie kann ich mich generell vor unseriösen Angeboten schützen?
    Um sich generell vor unseriösen Angeboten zu schützen, sollten Sie immer vorsichtig sein, wenn Ihnen am Telefon oder an der Haustür etwas verkauft wird. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Informieren Sie sich bei vertrauenswürdigen Quellen wie der Verbraucherzentrale und machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, wenn Sie einen ungewollten Vertrag abgeschlossen haben.
Lesen Sie auch >   Tradwives: Der gefährliche Rückfall in traditionelle Rollenbilder

Fazit

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor immer mehr Fällen, in denen Verbrauchern unerwünschte Zeitschriftenabonnements untergeschoben werden. Vor allem bei telefonischen Gewinnversprechen ist Vorsicht geboten. Durch genaues Nachfragen und schriftliche Bestätigungen können Sie sich vor ungewollten Verträgen schützen. Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht, um ungewollte Verpflichtungen zu vermeiden und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an die Verbraucherzentrale Bayern. Bleiben Sie wachsam und gut informiert, um sich vor betrügerischen Machenschaften zu schützen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern

Abonnieren Sie den Mimikama-Newsletter. Nutzen Sie auch die Online-Vorträge und Workshops.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)