Die Freiheit, die eigene Meinung zu äußern, ist ein unschätzbares Juwel in der Schatzkammer der Europäischen Union, feierlich verankert im Artikel 11 der Charta der Grundrechte. Doch ein Gerücht, leidenschaftlich verbreitet in einem viel geteilten Facebook-Reel und auf YouTube, stellt diese Wahrheit in Frage. Ein Mann behauptet, dass „am 25. August“ das Ende dieser kostbaren Freiheit eingeläutet werde, mit dem Inkrafttreten des Digital Services Act der EU. Er behauptet, die große Glocke der Zensur würde dann über „alle großen Internetplattformen“, konkret YouTube, TikTok, Facebook und Instagram, läuten – all das, während er gleichzeitig ein Auto lenkt.

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Die Überprüfung zeigt jedoch, dass diese Behauptungen falsch sind.

Der Digital Services Act tritt nicht am 25. August in Kraft und schränkt die Meinungsfreiheit auf Internetplattformen nicht ein!

In der Europäischen Union wird das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in der digitalen Welt respektiert und geschützt. Der europäische Digital Services Act erhebt keineswegs den Anspruch, Zensur auf Internetplattformen auszuüben.

BehauptungenFaktencheck
„Am 25. August endet mit dem Digital Services Act der EU die Meinungsfreiheit auf allen großen Internetplattformen.“Falsch. Der Digital Services Act tritt nicht am 25. August in Kraft und schränkt die Meinungsfreiheit auf Internetplattformen nicht ein.
„Mit dem Digital Services Act der EU wird eine umfassende Zensur auf YouTube, Tiktok, Facebook und Instagram eingeführt.“Falsch. Der Digital Services Act zielt darauf ab, Nutzerrechte zu stärken und die Macht großer Technologieunternehmen zu kontrollieren, führt jedoch keine Zensur ein.
„Die Freiheit, die eigene Meinung zu äußern, wird mit dem Digital Services Act eingeschränkt.“Falsch. Der Grundsatz der freien Meinungsäußerung bleibt in der EU unangetastet, auch im digitalen Raum. Der Digital Services Act garantiert weiterhin das Recht, seine Meinung online zu äußern.
„Mit dem Digital Services Act müssen Internetplattformen illegale Inhalte entfernen und können Konten sperren.“Richtig. Der DSA sieht vor, dass Plattformen illegale Inhalte schnell entfernen und Konten, die solche Inhalte verbreiten, sperren können.
„Das Digital Services Act wir am 25. August 2023 in Kraft treten.“Falsch. Das DSA trat bereits am 16. November 2022 in Kraft und gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Ländern. Der 25. August 2023 bezieht sich auf eine andere Regelung.
„Das Digital Services Act schützt Nutzer vor gezielter Werbung und dem Missbrauch ihrer sensiblen Daten.“Richtig. Das DSA stellt Nutzerinteressen in den Vordergrund und schützt Nutzer unter anderem vor gezielter Werbung und dem Missbrauch ihrer sensiblen Daten.

Der Kampf um Kontrolle: Der Digital Services Act

Ein Überblick über den DSA

Im Zentrum der Debatte steht der umfangreiche Digital Services Act der EU, ein Gesetzeswerk mit über 90 Artikeln, das am 25. August in Kraft treten soll. Das Gesetz soll die Macht der großen Technologieunternehmen einschränken und gleichzeitig die Rechte der Nutzer stärken. Doch was ist dran an den Behauptungen, dieses Gesetz würde zu einer umfassenden Zensur führen? Um dies zu klären, ist es wichtig, den Inhalt des Gesetzes näher zu betrachten.

Der DSA und die Meinungsfreiheit

Der Grundsatz der freien Meinungsäußerung ist in der EU tief verwurzelt und in Artikel 11 der Charta der Grundrechte verankert. Die Richtlinie zielt nicht darauf ab, dieses Recht einzuschränken. Im Gegenteil, er stellt sicher, dass alle Bürger weiterhin das Recht haben, ihre Meinung zu äußern, auch online. Doch wie kann ein Gesetz gleichzeitig die Meinungsfreiheit schützen und den Missbrauch von Online-Plattformen eindämmen? Die Antwort liegt im Detail.

Die Feinheiten des Digital Services Act

Nutzer im Mittelpunkt

Das DSA stellt den Nutzer in den Mittelpunkt. Das Gesetz sieht vor, dass Nutzer das Recht haben zu erfahren, warum ihnen bestimmte Inhalte und Produkte empfohlen werden. Außerdem werden die Nutzer vor gezielter Werbung und Missbrauch ihrer sensiblen Daten geschützt, insbesondere Kinder.

Die Regulierung illegaler Inhalte

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des DSA ist die Regulierung illegaler Inhalte. Der DSA sieht vor, dass Plattformen illegale Inhalte wie Gewaltaufrufe, Terrorpropaganda und Kinderpornografie schnell entfernen müssen. Accounts, die solche illegalen Inhalte verbreiten, können gesperrt werden.

Wichtig ist jedoch, dass das nationale Recht des jeweiligen Landes zur Anwendung kommt. Außerdem werden die nationalen Aufsichtsbehörden und nicht die Europäische Kommission für die Kontrolle und Durchsetzung dieser Regeln zuständig sein.

Entmystifizierung der Missverständnisse

Es ist leicht, sich in der Informationsflut zu verlieren und Fehlinformationen Glauben zu schenken. Ein Beispiel ist die Fehlinformation, dass das DSA am 25. August 2023 in Kraft tritt. In Wirklichkeit ist das Gesetz bereits am 16. November 2022 in Kraft getreten und gilt in allen EU-Ländern ab dem 17. Februar 2024.

Das genannte Datum, der 25. August 2023, bezieht sich auf eine andere Regelung. An diesem Tag hat die EU-Kommission 17 „sehr große Online-Plattformen“ und zwei „sehr große Online-Suchmaschinen“ benannt, die bis zu diesem Zeitpunkt ihren Verpflichtungen aus dem Digitalgesetz nachkommen müssen.

Fazit: Die Debatte über das DSA und die Meinungsfreiheit ist ein komplexes Thema, und es ist wichtig, alle Fakten zu kennen, bevor man ein Urteil fällt. Das DSTA schränkt zwar die Macht der Tech-Giganten ein, sieht aber keine Zensur vor. Vielmehr soll er die Interessen der Nutzer schützen und die Verbreitung illegaler Inhalte eindämmen.

Quellen:

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