Soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis künftig straffrei sein?
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP plant, Cannabis in Deutschland zu legalisieren. Sowohl der Besitz einer festgelegten Menge als auch der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen sollen straffrei gestellt werden.
Die Pläne der Bundesregierung in Deutschland zur Cannabis-Legalisierung werden weiterhin verfolgt, allerdings in einer abgemilderten Version. Die ursprüngliche Idee, bis zu 30 Gramm heimisch produziertes und kontrolliertes Rauschmittel in Fachgeschäften oder Apotheken für den privaten Gebrauch von Erwachsenen bereitzustellen, wurde vorläufig verworfen. Stattdessen dürfen Konsumenten pro Person drei Pflanzen für den Eigenbedarf privat züchten. Es sind sieben Samen oder fünf Stecklinge erlaubt. Der Besitz von bis zu 25 Gramm des Hanfprodukts anstelle von 30 Gramm wird straffrei bleiben (Siehe unten Säule 1 > Punkt 11). Die Eigenversorgung über sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) wird ebenfalls gestattet.
Die Legalisierung kommt! Und jetzt?
Bubatz wird legal – das hat die Ampelkoalition schon bei ihrem Antritt zugesagt. Wann und wie genau dazu gab es bisher allerdings kaum Informationen. Das ist jetzt anders: Bei einer Pressekonferenz haben die zuständigen Minister Details bekanntgegeben. Die wichtigen Infos dazu erfahrt ihr in diesem Video.
Das deutsche Bundesministerium für Gesundheit scheibt dazu
Erwachsene sollen künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können.
Darauf hat sich die Bundesregierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission über das Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 geeinigt. Ziel bleibt weiterhin, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.
In einem ersten Schritt sollen der Anbau in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen und der private Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden. Die Abgabe in Fachgeschäften wird in einem zweiten Schritt als wissenschaftlich konzipiertes, regional begrenztes und befristetes Modellvorhaben umgesetzt. In dem Modellvorhaben können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich genauer untersucht werden.
Die Eckpunkte des 2-Säulen-Modells („Club Anbau & Regional-Modell/ CARe) haben das Bundesgesundheitsministerium als Federführer sowie das Bundesinnenministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Auswärtige Amt entsprechend der fachlichen Zuständigkeiten erarbeitet. Die EU- und völkerrechtlichen Grenzen wurden dabei berücksichtigt. Auf Basis des Eckpunktepapiers wird die Bundesregierung jetzt kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen.
Das 2-Säulen-Modell im Einzelnen
Bei der Umsetzung des 2-Säulen-Modells legt die Bundesregierung dessen völker- und EU-rechtlichen Rahmen zugrunde. Sie wird sich gegenüber den entsprechenden VN-Gremien auf die 1993 bei der Ratifizierung des UN-Abkommens aus 1988 abgegebene Interpretationserklärung berufen und eine Stellungnahme abgeben, mit der sie das Vorhaben als mit dem Zweck und den rechtlichen Vorgaben der VN-Übereinkommen vereinbar erklärt. Zudem wird es auf eine enge und transparente Abstimmung mit den Europäischen Partnern ankommen.
Die Bundesressorts gehen bei allen Teilen des Vorhabens im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit unter Gesamtfederführung des BMG arbeitsteilig vor. Beide Säulen fließen ein in konkrete Gesetzentwürfe, wobei der Arbeitsentwurf zur Säule 1 im April 2023 vorgelegt wird, danach der Gesetzentwurf zur Säule 2. Die Ergebnisse des bereits beauftragten wissenschaftlichen Gutachtens zu den Auswirkungen der Legalisierung von Genusscannabis auf den Gesundheits- und Jugendschutz in anderen Staaten werden bei beiden Säulen berücksichtigt.
Parallel setzt die Bundesregierung (insbesondere über die Auslandsvertretungen) ihre Bemühungen fort, für ihre Ansätze bei den europäischen Partnern zu werben und dabei auch zu prüfen, inwieweit die Initiative einer ausreichenden Zahl von EU-Mitgliedstaaten möglich sein wird, um mittelfristig den einschlägigen EU-Rechtsrahmen zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln.
Wie sieht die Lage eigentlich in Österreich aus?
In Österreich sind Besitz und Verwendung von Cannabis, das THC enthält, illegal. Verstöße werden mit Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen geahndet. Die Grünen und die Neos setzen sich für eine Entkriminalisierung ein, andere Parteien jedoch nicht. Vor kurzem wurde der legale Cannabis-Wirkstoff HHC vom Markt genommen. Diese neuartige Substanz, die natürlich in der Cannabispflanze vorkommt, war bei Jugendlichen beliebt, da sie einen Rauschzustand hervorruft. Das Verbot wurde mit der Begründung eingeführt, dass HHC nur wenig erforscht ist und daher mögliche Risiken nicht ausgeschlossen werden können.
Quellen:
MrWissen2Go
Deutsches Bundesministerium für Gesundheit: Eigenanbau und Modellversuch – Bundesregierung einigt sich auf Eckpunkte zu Cannabis
Fragen und Antworten: So sollen Jugendliche vor Cannabis-Konsum geschützt werden
Deutscher Hanfverband begrüßt zeitnahe Entkriminalisierung und kritisiert vertane Chance
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