Recklinghausen – Am späten Nachmittag des 18. Juli 2017 kam es zu einem Feuerwehreinsatz in Recklinghausen-Süd mit einem unschönen Ergebnis.

Die Feuerwehr Recklinghausen wurde um 17:24 Uhr durch einen kindlichen Anrufer aus einer öffentlichen Telefonzelle über den Notruf 112 darüber informiert, dass auf der Theodor-Körner-Straße ein „Haus brennen“ würde. Die Kreisleitstelle entsandte daraufhin den hauptamtlichen Löschzug der Feuer- und Rettungswache, die ehrenamtlichen Löschzüge Süd und Ost sowie den Rettungsdienst mitsamt Notarzt.

An der gemeldeten Einsatzstelle erwartete die Feuerwehr eine unschöne Überraschung: In keinem der Gebäude auf der Straße brannte es, war Brandrauch zu sehen oder zu riechen und nirgendwo gab es auch nur den Anschein eines Brandereignisses. Auch der Anrufer hatte sich inzwischen entfernt und erwartete die Feuerwehr nicht mehr. Nach eingehender Erkundung der Einsatzstelle und der Meldung musste der Schluss gezogen werden, dass hier jemand böswillig die Feuerwehr alarmiert hatte und sich einen üblen und nicht lustigen Scherz erlaubt hatte.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten den Einsatz zügig beenden und nach circa einer halben Stunde wieder einrücken.

Die Polizei versucht nun mit den Daten der Kreisleitstelle den Anrufer zu ermitteln und ggf. weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Missbrauch des Notrufs

Die Feuerwehr macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Missbrauch des Notrufs und die böswillige Alarmierung der Feuerwehr zum „Spaß“ in keinster Art und Weise lustig ist und auch nicht in die Kategorie „Dummer-Jungen-Streich“ fällt. Der böswillige Missbrauch des Notrufs ist nach § 145 StGB strafbar. Ebenso kann die Feuerwehr bei einem böswilligen Alarm dem Verursacher die Kosten für den Einsatz in Rechnung stellen. Neben der Strafbarkeit und den drohenden Kosten muss auch bedacht werden, dass während die Einsatzkräfte in einem böswilligen Einsatz sinnlos gebunden sind, ggf. andere Personen unter Umständen länger auf die tatsächlich benötigte Hilfe warten müssen. Auch für die zum großen Teil ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Recklinghausen ist eine böswillige Alarmierung mehr als nur ärgerlich!

Bei einem realen Brandereignis oder dem Anschein dessen ist es selbstverständlich weiterhin angebracht, die Feuerwehr zu alarmieren. Dies wird, auch bei einem Fehlalarm in guter Absicht, dem Meldenden nicht in Rechnung gestellt und ist kostenlos.

Wichtig ist es auch hierbei: Bleiben Sie vor Ort, warten auf die Einsatzkräfte, weisen diese ein und halten sich für Rückfragen zur Verfügung.

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