Wie  unser Kooperationspartner Watchlist-Internet berichtet…,

…müssen Konsument/innen sich auf den von der BIZCON LTD betriebenen Streaming-Plattformen streamflix.de, bigostream.de, flixago.de, juhustream.de, kinolox.de und streamoro.de kostenlos registrieren, damit sie Filme sehen können. Die Registrierung führt zu einer Rechnung in Höhe von 358,80 Euro. Konsument/innen müssen den Betrag nicht bezahlen.
Unser Kooperationspartner Watchlist Internet berichtet, dass Konsument/innen, die Filme kostenlos streamen wollen, Werbung für die Website streamflix.de sehen können. In dieser heißt es:

„You must create a FREE account in order to stream or download this movie. Create a free account now“.

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Quelle: streamflix / Screenshot Mimikama
Auf streamflix.de müssen Besucher/innen für ihre Registrierung persönliche Daten nennen und ihre Eingaben mit einem SMS-Code bestätigen. Ihre Anmeldung beenden Sie mit einem Betätigen der Schaltfläche „Kostenpflichtige Registrierung abschließen“.

Ihre 5-Tage-Testphase ist abgelaufen

Nach fünf Tagen erhalten Konsument/innen von streamflix.de dann eine Rechnung in Höhe von 358,80 Euro. Darin heißt es:

Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert.

Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 358,80€ zzgl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 29,90€) bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr benachrichtigen.

Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung innerhalb von den nächsten 3 Arbeitstagen zu begleichen.

Müssen Sie die 358,80 Euro an streamflix.de bezahlen?

NEIN! Sie müssen die 358,80 Euro NICHT bezahlen!

Denn zwischen dem Websitenbetreiber, der BIZCON LTD, und Ihnen kommt kein gültiger Vertrag zustande. Das hängt damit zusammen, dass Sie im Rahmen der Registrierung auf streamflix.de keinen transparenten und offensichtlichen Kostenhinweis finden.



Er ist jedoch Voraussetzung dafür, dass eine entgeltliche Vereinbarung vorliegt, die Sie zu einer Zahlung verpflichtet. Das ist aber nicht der Fall!
[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Tipp: Rechnung abbestellen![/mk_info]
Die Watchlist Internet empfiehlt Ihnen, dass Sie weder auf Anrufe von streamflix.de noch auf Nachrichten der Streaming-Plattform reagieren. Damit Sie keine weiteren Zahlungsaufforderungen der BIZCON LTD per E-Mail erhalten, gehen Sie an das Ende Ihrer Rechnung. Dort finden Sie den Link „Unsubscribe“. Betätigen Sie diesen und tragen Sie sich aus dem E-Mailverteiler des Anbieters aus. Das verhindert, dass Sie weitere Rechnungen von streamflix.de erhalten.
MIMIKAMA
Am Ende der Rechnung von streamflix.de können Sie mit einem Klick auf Unsubscribe weitere Nachrichten des Anbieters abbestellen.

Andere Websites, gleiche Vorgehensweise

Das hier geschilderte problematische Vorgehen findet sich nicht nur auf streamflix.de, sondern ebenso auf den nachfolgenden Websites:

  • bigostream.de
  • flixago.de
  • juhustream.de
  • kinolox.de
  • streamoro.de

Für diese Streaming-Plattformen gilt ebenso: Bezahlen Sie keine Rechnung und tragen Sie sich – wie beschrieben – aus dem E-Mailverteiler der BIZCON LTD aus. Bedrohliche Anrufe können Sie ignorieren, denn es gibt keinen Grund dafür, dass Sie die 358,80 Euro bezahlen!

Erklärvideo zu Abo-Fallen im Internet

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Die Watchlist Internet empfiehlt:

Lassen Sie sich weder von bedrohlichen Anrufen, noch von Rechnungen der BIZCON LTD einschüchtern und bezahlen Sie kein Geld an streamflix.de, bigostream.de, flixago.de, juhustream.de, kinolox.de sowie streamoro.de.
Dafür gibt es keinen Grund! Wenn Sie sich diese Einschätzung in Ihrem konkreten Fall bestätigen lassen möchten, steht Ihnen die kostenlose Beratung des Internet Ombudsmannes zur Verfügung.
Quelle: Watchlist-Internet

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)