Achtung! Abermals sind betrügerische Abmahnungen in Umlauf!

Ende November haben wir bereits über diese Masche berichtet. Damals waren es die Rechtsanwaltskanzlei Kertas sowie ein gewisser Dr. Thomas Stephan,die eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung versendet haben!
Wir haben mittlerweile verschiedene Versionen dieser gefälschten Abmahnungen vorliegen, die jedoch alle im Aufbau identisch sind. Die Namen der Kanzleien variieren bei den verschiedenen Versionen. Der Abmahngrund ist jedoch wieder identisch, es wird eine angebliche Nutzung von Kinox. to zur Last gelegt. Der Grafische, sowie auch inhaltliche Auftritt dieser Abmahnung ist übrigens fast ein Wahnsinn und hier gibt es enorm viel zu entdecken!
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Aufwändiger Ablauf

Grafisch und inhaltlich wirkt diese Mail plausibel. Man bekommt einen Grund genannt, ein Aktenzeichen (Web-Az: 42-130.16305 TH), eine Belehrung über die Rechtsgrundlage und eine Pseudoaufschlüsselung der Kosten in Höhe von 467,35 EUR. Aber richtig interessant wird es, wenn man den Ablauf näher betrachtet und auf den Button „Abmahnung bezahlen” klickt.
Hier öffnet sich eine Webseite, die mit den eigenen Browserangaben spielt. Dies wird sehr schön deutlich, wenn man die Datenschutzeinstellungen des Browsers locker lässt, denn dann bekommt man auf dieser Seite immer die EIGENEN Angaben angezeigt.
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Müssen Sie Geld bezahlen?

Nein, Sie müssen die 467,35 Euro nicht bezahlen, denn die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist betrügerisch. Aus diesem Grund können Sie das Schreiben ignorieren und müssen keine weitere Reaktion zeigen. Dass das Schreiben unseriös und die Abmahnung in Wahrheit gefälscht ist, können Sie unter anderem anhand der nachfolgenden Punkte erkennen:

  • Entgegen der Behauptung in der E-Mail und am Telefon kam es am 22.10.2017 auf der Website kinox.to zu keiner Urheberrechtsverletzung durch Sie.
  • Es fehlt eine transparente Ausführung darüber, zu welchem konkreten Zeitpunkt Sie welchen Film eindeutig angesehen haben. Das ist unseriös.
  • Diese Kanzlei gibt es gar nicht.
  • Die angebliche Abmahnung ergeht per E-Mail an Sie und ist unpersönlich gehalten. Anwaltliche Schreiben werden zumeist eingeschrieben mit der Post an Empfänger/innen gesandt, die darin direkt angesprochen werden.
  • Sie sollen Geld an ein britisches Konto überweisen (IBAN: GB06xxxxxxx), obwohl es sich um eine deutsche Anwaltskanzlei handelt.

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