Viele Menschen werfen nach Ablauf des MHDs ihre Produkte weg, obwohl die Ware noch in Ordnung gewesen wäre – doch was machen, wenn das eigentliche Datum einfach überklebt wurde?

Im Moment erhalten wir sehr viele Anfragen zu zwei Fotos, die auf Facebook geteilt werden.

Auf dem ersten Foto ist ein kinder Überraschungsei mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bis zum 29.06.18 zu sehen, auf dem anderen Foto wurde der Sticker mit dem MHD des Eis zur Hälfte entfernt und darunter befindet sich ein weiteres MHD bis zum 24.08.17:

Screenshot by mimikama.org
Screenshot by mimikama.org

Dies sorgt nicht nicht nur bei Nutzern für Verwirrung.

Überklebt das Unternehmen Ferrero am Ende tatsächlich abgelaufene Produkte mit einem neuen MHD-Sticker?

Der Faktencheck

Das wollten wir natürlich genau wissen und kontaktieren die Pressestelle von Ferrero. Wir erhielten folgende Antwort:

„Sehr geehrter Herr W.,
nach Prüfung der uns vorliegenden Informationen können wir Ihnen Folgendes mitteilen.

Das auf der Aufnahme gezeigte Überraschungsei wurde an unserem Standort im polnischen Belsk für den rumänischen Markt produziert. Das für dieses Produkt geltende Mindesthaltbarkeitsdatum, der 24.08.2017, wurde direkt auf die Produktverpackung aufgebracht. Das Überraschungsei wurde lediglich mit der Original-Codierung an den örtlichen Handel ausgeliefert und war nicht mit einem Sticker überklebt. Daher können wir auf Basis der uns vorliegenden Informationen nur annehmen, dass die Überklebung durch Dritte und damit außerhalb unseres Einflussbereichs erfolgt ist. Ob es sich bei der Aufnahme um einen Fake handelt oder ob das Produkt in dieser Form tatsächlich im Handel erworben wurde, lässt sich für uns nicht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ferrero Pressestelle

Pressestelle Ferrero
Telefon: +49 69 6805-2260
E-Mail: [email protected]

Antwort des Unternehmens Ferrero auf Nachfrage von mimikama. / Screenshot by mimikama.org
Antwort des Unternehmens Ferrero auf Nachfrage von mimikama. / Screenshot by mimikama.org

Ferrero selbst „verlängerte“ das MHD dieses Eis also nicht.

Darf man das Mindesthaltbarkeitsdatum verlängern?

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erklärt:

Der Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums bedeutet aber nicht, dass das Lebensmittel damit automatisch wertgemindert oder nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. Wenn das MHD nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen gewährleistet ist, müssen sie angegeben werden.Der zur Kennzeichnung Verpflichtete legt eigenverantwortlich das MHD fest. Er muss sich aufgrund seiner allgemeinen langjährigen Erfahrungen oder aufgrund von Lagerversuchen sorgfältig über die voraussichtliche Haltbarkeit der Produkte vergewissern.

Auch die Webseite Lebensmittel Cluster weist darauf hin:

Damit ist klar geregelt, dass der Hersteller/Vertreiber von Lebensmitteln verpflichtend ein MHD anzugeben hat, bis zu dem er gewährleistet, dass das Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Ein Verkauf von Lebensmitteln nach Ablauf des MHD ist möglich, wenn auf diesen Mangel deutlich hingewiesen wird.

Ergebnis:

Das Mindesthaltbarkeitsdatum des Überraschungseis wurde nachträglich von Dritten überklebt.

Es ist nicht nachvollziehbar, von wem das MHD überklebt worden ist und ob es tatsächlich so im Handel verkauft wurde.

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