Viele Anfragen erreichten uns zu einem Facebook-Beitrag, der besagt, dass die Stadt Ahlen den Hund einer Frau pfändete.

Wenn man in Schulden gerät, ist es oftmals im schlimmsten Falle so, dass bei Zahlungsunfähigkeit die Pfändungsbeamten vor der Tür stehen, um nach wertvollen Gegenständen Ausschau zu halten, die bei einem Verkauf die Schulden decken oder zumindest senken können.
Doch dürfen sogar Hunde gepfändet werden?

https://www.facebook.com/sat1nrw/photos/a.181383001897722/2060942587275078/?type=3&theater

So schreibt Sat.1 NRW:

Die Stadt Ahlen nahm einer verschuldeten Frau ihren kranken Mops weg. Danach verkaufte ein Mitarbeiter der Stadt das Tier für 690€ bei Ebay Kleinanzeigen.

Die Vorgeschichte

Eine Familie mit drei Kindern. Die Kinder sind neun, sieben und fünf Jahre alt, der Mann ist querschnittsgelähmt. Das sechste Familienmitglied hört auf den Namen „Edda“ und ist eine Mopsdame.
Die Familie hat Schulden bei der Stadt Ahlen, unter anderem, da seit geraumer Zeit keine Hundesteuer mehr bezahlt wurde. Deswegen standen im November 2018 eine Gerichtsvollzieherin und zwei Mitarbeiter der Stadt mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür.

Die Pfändung

Wie die Frau gegenüber „Die Glocke“ aussagte, sollten erst das Handbike und der Rollstuhl ihres querschnittgelähmten Mannes gepfändet werden, was allerdings nicht möglich war, da beides Eigentum der Berufsgenossenschaft ist.
Da nur noch ein Laptop und ein Kaffeevollautomat als mögliche Pfändungsobjekte zur Auswahl standen, schossen die Beamten Fotos von „Edda“ und kündigten an, dass der Hund demnächst abgeholt und verkauft werde, was dann auch geschah.

Der Verkauf

„Edda“ wurde dann auf eBay-Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten. Der Text der Kleinanzeige lautete:

Ich verkaufe eine 1 Jahr alte Mopsdame mit Stammbaum. Der Name der Hündin lautet Edda vom Kappenberger See.
Edda wurde am 20.06.2017 geboren. Sie ist geimpft und gechippt. Nach Rücksprache mit dem Tierarzt ist Edda kerngesund!

Zur Kontaktaufnahme waren zwei Telefonnummern der Stadt Ahlen angegeben.
Eine Polizistin aus dem Rheinland erwarb dann schließlich „Edda“ für 750 Euro und holte sie aus einer Pflegestelle in Hamm ab.

Allerdings stellte die Käuferin fest, dass die Stadt in der Anzeige gelogen hat, denn „Edda“ war alles andere als gesund. Sie gab 1.800 Euro für Arztkosten aus und schaltete im Januar 2019 einen Anwalt ein, um die entstandenen Kosten bei der Stadt Ahlen einzuklagen.

Rechtens, aber fraglich

Juristisch sind Tiere zwar keine Sachen (festgelegt in § 90a BGB), allerdings sind die für Sachen geltenden Vorschriften auch auf Tiere anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Gemäß § 811c ZPO sind Tiere zwar nicht der Pfändbarkeit unterworfen, können jedoch trotzdem auf Antrag des Gläubigers, wenn die Tiere einen besonders hohen Wert haben und sonst nichts Vergleichbares pfändbar ist, gepfändet werden, besonders, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger, also in diesem Fall die Stadt Ahlen, eine besondere Härte darstellen würde.

Kurz gesagt:
Die Stadt Ahlen sah sich in der Position, dass sie sich ohne den Verkauf des Hundes in einer prekären Finanzlage befinden würde, was die Pfändung und den Verkauf berechtigen würde.
Rein rechtlich war die Pfändung „Eddas“ somit in Ordnung, allerdings zumindest fraglich, auch was den Verkauf über eBay-Kleinanzeigen angeht!

Fazit

Die Pfändung von Mops „Edda“ war rechtens.
Die Vorgehensweise, insbesondere das Fotografieren des Hundes vor den Augen der Nachbarn und der Verkauf mit falschen Angaben über „eBay-Kleinanzeigen“ wirft einige Fragen auf.

Die Stadt Ahlen möchte nun der Sache selbst auf den Grund gehen, wie der städtische Pressesprecher Frank Merschhaus erklärt. So sei das Verhalten der Mitarbeiter „unüblich“, so wie es von der Frau dargestellt wurde, zudem sei dies die erste Tierpfändung überhaupt gewesen.

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