Erneut erreichen uns Anfragen zu einem Screenshot. Es zeigt angeblich eine Empfehlung des BZgA zu den Standards für Sexualaufklärung.

Die vermeintliche Broschüre zu den Standards für Sexualaufklärung des BZgA

Ein Screenshot zeigt eine angebliche Broschüre des BZgA.
Es handelt sich um extrahierten Inhalt, der mit Bildern versehen wurde.

Es handelt sich dabei um folgende „Broschüre“, die in verschiedenen Versionen die Runde macht:

Screenshot mimikama.org
Screenshot mimikama.org

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt Standards für Sexualaufklärung mit diesen Themenvertiefungen:

0 – 4 Jahre Frühkindliche Masturbation
4 – 6 Jahre Selbstbefriedung, Homosexualität
6 – 9 Jahre Geschlechtsverkehr, Verhütung, Lust
9 – 12 Jahre Gender Orientierung
12 – 15 Jahre Alles über das Thema “Sex”

WHO-Regionalbüro für Europa und BZgA
Standards für die Sexualaufklärung in Europa, Köln 2011

Der Faktencheck

Auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung lässt sich folgendes Dokument zum Download finden: WHO-BzgA-Standards

So zeigt die Matrix ab Seite 41 jene Aussagen von oben. Auf Nachfrage von mimikama- Teammitglied Beate bei der Pressestelle des BZgA erhielten wir folgende Antwort:

Die „Standards für die Sexualaufklärung in Europa“ wurden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Weltgesundheitsorganisation (Regionalbüro für Europa) gemeinsam mit einer internationalen Expertengruppe erarbeitet.

Ziel dieses Rahmenkonzepts ist es, Experten im Gesundheits- und Bildungswesen dabei zu unterstützen, die sexuelle Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern und diese unter anderem vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Diese Standards sind weder als Richtlinien für den Sexualkunde-Unterricht in Deutschland noch als Methodensammlung zur Anwendung in der Schule zu verstehen.

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Vielmehr liefert das Dokument zentrale Hintergrundinformationen zu Theorien, Konzepten und Definitionen aus dem Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie der Sexualaufklärung und gibt zudem praktische Hilfestellungen für die Ausarbeitung von Curricula. Diese im Curriculum aufgeführten Themen der Sexualaufklärung orientieren sich an der psychosexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und an deren Lebensrealität.

Oft handelt es sich bei in diesem thematischen Kontext in Sozialen Medien geposteten Bildern nicht um Broschüren oder sonstige Dokumente der Bundeszentrale für gesundheitlichen Aufklärung (BZgA) sondern um sinnverfälschte oder aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen der „Standards für die Sexualaufklärung in Europa“.

Sofern Rechte der BZgA durch das Posten von Dokumenten u.Ä. verletzt sind, geht die BZgA in der Regel im Rahmen des rechtlich Möglichen gegen diese Rechtsverletzungen vor.

Auf nähere Nachfrage erhielten wir nochmals die Bestätigung, dass es sich bei dem angefragten Bildmaterial um kein offizielles Dokument der BZgA handelt, sondern Textstellen der “Standards für die Sexualaufklärung” sinnverfälscht aus dem Zusammenhang gerissen dargestellt wird.

Ergebnis:

Die “Standards für die Sexualaufklärung” – herausgegeben durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Weltgesundheitsorganisation (Regionalbüro für Europa) und gemeinsam mit einer internationalen Expertengruppe erarbeitet – existieren.

Jedoch gehören die Bilder, die zum Teil sehr hartnäckig auf Facebook kursieren, nicht zu diesen Dokumenten dazu. Hier hat jemand Textstellen aus dem eigentlichen Dokument extrahiert und mit Bildern versehen.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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