Derzeitig werden drei Betrugsmaschen von Kriminellen angewandt, die sich als deutsche Zollbehörde ausgeben.

Zoll warnt vor neuer Betrugsmasche: Gefälschte Briefe, E-Mails und Fake-Anrufe – Das Wichtigste zu Beginn:

Der Zoll warnt vor aktuellen Betrugsmaschen im Namen der deutschen Zollbehörde und stellt dar, dass diese Vorgehensweisen nicht denen des Zolls entsprechen.

Zoll warnt eindringlich vor Betrügern

Drei Betrugsmaschen werden derzeit von Kriminellen im Namen der deutschen Zollbehörde angewandt:

Anrufe (Spoofing)

Aktuell werden gehäuft Personen in der gesamten Bundesrepublik von Betrügern angerufen, die für ihre Bandansage mit Zahlungsaufforderung den Telefonnummernblock (0711 922-XXXX) des Hauptzollamts Stuttgart nutzen.

In der betrügerischen Bandansage wird dem Anrufer suggeriert, dass ein Vollstreckungsbeschluss des Zolls vorliege und die Angerufenen zur Abwehr eines Gerichtsverfahrens Zahlungen auf ein Treuhandkonto leisten sollen.

Der Zoll bedient sich, auch in seinen Vollstreckungsaufträgen, niemals solcher Bandansagen!

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Briefpost

In den vergangenen Wochen hatten sich mehrere Personen, insbesondere in Hamburg, gemeldet und berichtet, dass sie per Post von einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei darüber informiert worden seien, sie hätten im Ausland im Lotto gewonnen. Die Gelder könnten aber noch nicht ausgezahlt werden, da beim Zoll noch „Transferabgaben“ gezahlt werden müssten.

Die Anrufer berichteten, dass ihnen zusammen mit dem Rechtsanwaltsanschreiben ein entsprechender Brief vom Zoll, mit angeblich korrekten Briefkopfangaben, vorgelegt wurde.

Da in der Regel keine Zollabgaben auf Bargeldimporte erhoben werden, sollten derartige Aufforderungen gemeinsam mit dem Zoll auf ihre Richtigkeit geprüft werden!

E-Mail

Ferner wurde der Zoll jüngst von aufmerksamen Bürgern darauf hingewiesen, dass betrügerische E-Mails mit angeblichem Zollabsender in Umlauf seien. Per E-Mail werden Zahlungen von Zoll und Steuern unter der Nutzung von anonymen Prepaid-Zahlungsdienstleistern angefordert.

Die deutsche Zollverwaltung fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an!

Hinweis

Seien Sie achtsam und wenden Sie sich bitte bei Eingang dubioser Anrufe, Briefe oder E-Mails an Ihr zuständiges Hauptzollamt oder jede andere Dienststelle des Zolls oder der Polizei.

Quelle: Zoll Online
Artikelbild: Zoll Online

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