Katzen lungern gerne auf Laptops rum, das weiß jeder Katzenbesitzer! Aber braucht ein Kater deshalb einen eigenen Internet-Anschluss?

Wir schauen uns gerne andere Menschen im Internet an. Vielleicht schauen sich Katzen auch gerne andere Katzen im Internet an. Hielt es deshalb die Mitarbeiterin einer Mobilfunkgesellschaft für nötig, einer Kundin ungefragt Geräte und Vertragsunterlagen für ihren Kater namens „Gysmo“ zu schicken?

Über diesen skurrilen Fall berichtet die Verbraucherzentrale Bremen:
Eine Katzen-Liebhaberin, die seit Jahren zufriedene Kundin der Vodafone Deutschland GmbH ist, bekam im Juli 2019 Besuch von einer freundlichen Vodafone-Vertreterin zu Hause.

Sie sprachen über Gott und die Welt, neue Produkte der Vodafone Deutschland GmbH und natürlich auch über den Kater „Gysmo“, dem einzigen Mitbewohner der Verbraucherin. Die Verbraucherin sagte, dass sie kein Interesse an neuen Vodafone-Produkten hätte. Danach verabschiedete sich die beiden und für die Verbraucherin war die Sache damit erledigt.

„Gysmo, Post für dich!“

Doch wenige Tage später kam ein Paket mit Geräten und Vertragsunterlagen ins Haus. Herr Gysmo wurde als Kunde der Vodafone Deutschland GmbH mit einer Komplettversorgung (Internet, Telefon und TV) begrüßt, dem folgten monatliche Rechnungen an ihn. Die ausgewiesenen Tarifentgelte ließ die Vodafone Deutschland GmbH vom Bankkonto der Verbraucherin abbuchen.

Gysmo gerät in Schulden

Unzählige Male wandten sich die Verbraucherin selbst sowie ihre Tochter vergeblich an den Kundenservice der Vodafone Deutschland GmbH. Ihre Hinweise, dass es sich bei Gysmo um einen Kater handelt und auch sonst im Haushalt der Verbraucherin keine Person mit dem Geburtsjahr 1995 lebt, blieben ungehört.

Die Verbraucherin wusste sich nicht anders zu helfen und widerrief die Lastschriften der Vodafone Deutschland GmbH, woraufhin Gysmo prompt Schreiben eines Inkassobüros erhielt. Als dann sogar ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wurde, wurde es der Verbraucherin zu bunt und sie suchte die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale auf.

Auf Intervention der Verbrauchzentrale Bremen wurden die dem Kater Gysmo unterstellten Verträge storniert, und auch seine Besitzerin erhielt das gezahlte Geld zurück.

Rechtliche Einordnung

Leider ist das Haustürgeschäft eine rechtlich zulässige und insbesondere auf dem Telekommunikationsmarkt beliebte Vertriebsform. Verbraucher:innen steht bei Verträgen, die in der Wohnung geschlossen werden, grundsätzlich das gesetzliche, 14-tägige Widerrufsrecht zu. „Dies greift jedoch zu kurz, wenn Vertriebsmitarbeiter:innen ausschließlich ihre Provision im Blick haben, wahrheitswidrig Verträge generieren und im Kundenservice der betroffenen Unternehmen auf Kundenbeschwerden dann nicht reagiert wird“, meint Parsya Baschiri.

Mit Tieren können keine wirksamen Verträge geschlossen werden. Parsya Baschiri erklärt:

„Tiere sind weder rechts- noch geschäftsfähig. In diesem Fall ist somit kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, der das Unternehmen dazu berechtigen würde, Forderungen zu stellen.“

Tipps der Verbraucherzentrale Bremen

  • Lassen Sie möglichst keine fremden Personen in die Wohnung und sich nicht unter Druck setzen
  • Scheuen Sie sich nicht, Nachbarn oder die Polizei um Hilfe zu bitten, wenn die ungebetenen Besucher zu aufdringlich werden
  • Nutzen Sie ihr 14-tägiges Widerrufsrecht
  • Die Verbraucherzentrale Bremen steht gerne mit Rat und Tat zur Seite
Artikelbild: Von Koldunov Alexey / Shutterstock.com
Quelle: Verbraucherzentrale Bremen
Auch interessant:
Die Suche im Internet nach einem Kätzchen oder einem anderen Haustier wird sehr häufig gemacht. Doch leider ist nicht immer klar, ob es sich um eine echte Anzeige oder Fake-Tierhändler handelt.

Unterstütze jetzt Mimikama – Für Wahrheit und Demokratie! Gründlicher Recherchen und das Bekämpfen von Falschinformationen sind heute wichtiger für unsere Demokratie als jemals zuvor. Unsere Inhalte sind frei zugänglich, weil jeder das Recht auf verlässliche Informationen hat. Unterstützen Sie Mimikama

Mehr von Mimikama

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)