Nach Registrierung auf Webseiten erhalten Verbraucher:innen Rechnungen

  • Webseiten versprechen Verbraucher:innen unkompliziert Kredit, trotz negativer Schufa.
  • Nach Registrierung auf den Webseiten erhalten Verbraucher:innen Rechnungen.
  • Kredite werden nicht ausgezahlt.

Mit Werbung in den sozialen Medien sprechen Anbieter gezielt Verbraucher:innen an, die bei den meisten Banken und Sparkassen nur schwer einen Kredit bekommen – Verbraucher:innen mit einem negativen Schufa-Eintrag oder Menschen, die ihren Immobilienkredit nicht mehr bedienen können. Betroffene berichten, wie statt der versprochenen Kreditkarte mit Kreditlimit eine Rechnung über Aufnahmegebühren ins Haus flatterte, direkt gefolgt von Mahnungen und Inkassokosten.

Auf der Suche nach Krediten, die schnell und einfach verfügbar sind, landen Verbraucher:innen immer wieder auf professionell aussehenden aber betrügerischen Webseiten. Die vorgetäuschten Angebote richten sich gezielt an Personen, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, einen negativen Schufa-Eintrag haben oder noch nicht lange in Deutschland leben. Manchmal lockt auch ein zusätzlicher Handyvertrag. Betroffene berichten in den Verbraucherzentralen, dass sie lediglich ihre Daten auf einer Webseite eingetragen haben, um ein unverbindliches Angebot oder eine kostenlose Prepaid-Kreditkarte zu bekommen. Kurze Zeit später erhalten sie dann aber keine Kreditkarte, sondern die erste Rechnung über eine Aufnahmegebühr sowie Entgelte für ein Abo. Die Kosten hierfür betragen bis zu 700 Euro.

Werden die Rechnungen nicht beglichen, folgen Mahnungen sowie Post von Anwälten mit der Androhung von Gerichtskosten. Eine Kreditkarte oder einen Kredit hat keine:r der Verbraucher:innen erhalten.

Kredit trotz negativer Schufa? Angebote gründlich prüfen!

Die Verbraucherzentralen können bei fragwürdigen Rechnungen weiterhelfen. Unkomplizierte Kreditversprechen sollten Verbraucher:innen grundsätzlich misstrauisch machen. Bei finanzieller Notlage sind Schuldnerberatungen eine gute Anlaufstelle. Viele gemeinnützige Träger und Wohlfahrtverbände haben entsprechende Beratungsstellen eingerichtet. Quelle: Verbraucherzentrale

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