Die Polizei in Österreich informiert via Facebook darüber, dass es sich bei der SMS, dann deine Standortdaten weitergeleitet wurden, um KEINEN FAKE handelt.

Die Polizei schreibt: „Du hast eine SMS von der Polizei erhalten, dass deine Standortdaten weitergeleitet wurden? Keine Sorge, diese Nachricht ist kein Fake! Seit 2018 verpflichtet die Europäische Union ihre Mitgliedsstaaten, den Standort bei Notrufen des Mobiltelefons, von dem angerufen wird, an die polizeiliche Notrufleitstelle zu übermitteln.
Mit der SMS wirst du von deinem Mobilfunkbetreiber darüber informiert und siehst, an welchem Tag und um welche Uhrzeit du den Notruf gewählt hast. 
Wieso?
So wird sichergestellt, dass Menschen, die den Notruf wählen, schneller und besser geholfen werden kann. Zum Beispiel, wenn das Telefonat plötzlich abbricht.“

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Information über eine Standortübermittlung

Sie haben von Ihrem Mobilfunkbetreiber eine SMS mit der Information über eine Standortübermittlung gem. § 98 TKG 2003 erhalten.
Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Standortdaten bei Notrufen an die Notrufdienste zu übermitteln. Dies ist in der Richtlinie (EU) 2018/1972 (ua. Art 109 Abs 6) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation geregelt und in Österreich unter anderem im § 98 Telekommunikationsgesetz 2003 umgesetzt.
Ihr Standort wurde daher im Zuge eines Notrufes von Ihrem Mobiltelefon an die polizeiliche Notrufleitstelle übermittelt.
Mit diesem Service wird sichergestellt, dass Menschen, die den Notruf kontaktieren, noch schneller und besser geholfen werden kann.
Mit der SMS wurden Sie von ihrem Mobilfunkbetreiber über die erfolgte Standortübermittlung an die polizeiliche Leitstelle informiert. In dieser SMS ist die jeweilige Landesleitzentrale sowie der Tag und die Zeit ihres Anrufes an den Notruf 112 oder 133 ersichtlich.

Quelle: Polizei Wien

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