Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Junud al-Sham“ und „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG)

Mimikama: Wahrheit


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Die Bundesanwaltschaft hat am 7. März 2016 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. Februar 2016 den 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen Shahid Ilgar Oclu S. durch Beamte des Polizeipräsidiums Köln im Regierungsbezirk Köln festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich nacheinander von Anfang November bis Mitte Dezember 2013 als Mitglied an den ausländischen terroristischen Vereinigungen „Junud al-Sham“ (übersetzt: „Die Soldaten Syriens“) und „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen reiste der Beschuldigte spätestens im Herbst 2013 nach Syrien, um sich getragen von einer radikal-islamistischen Einstellung am Bürgerkrieg zu beteiligen.

Dort angekommen soll er sich zunächst den „Junud al-Sham“ angeschlossen und unter anderem eine Kampfausbildung durchlaufen sowie regelmäßig Wachdienste übernommen haben.

Anschließend wechselte er den bisherigen Erkenntnissen zufolge Mitte November 2013 zum ISIG und hielt sich jedenfalls bis Mitte Dezember 2013 für militärische Einsätze bereit.

Am 23. Dezember 2013 kehrte der Beschuldigte in die Bundesrepublik Deutschland zurück.

Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Quelle: Presseportal.de

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