Laufend bekommen wir Anfragen zu einem Statusbeitrag, bei dem es angeblich um einen Chip für die Überwachung und Tötung von Menschen gehe.
Angeblich habe ein saudi-arabischer Erfinder beim Deutschen Patentamt in München ein Patent dazu beantragt. Der Bericht selbst wurde auf VK.com veröffentlicht und hat so den Weg auf Facebook gefunden.

Veröffentlicht wurde der Bericht heute (28.3.2016)

2016? Es war im Jahre 2007 und der Antrag wurde ABGELEHNT!
Begründung:
Tatsächlich hat am 30. Oktober 2007 ein saudi-arabischer Investor über eine Münchner Anwaltskanzlei das Patent auf einen solchen Chip beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet.
18 Monate später erschien diese Patentanmeldung, wie gesetzlich vorgeschrieben, auch auf den Internetseiten des Deutschen Patentamtes.
So soll es zwei Versionen des Chips geben.
Variante 1 soll verschlüsselte Radiowellen an Satelliten senden, um Personen per GPS aufspüren zu können, während
Variante 2 zusätzlich eine geringe Menge Blausäure enthalten soll, um den Träger des Chips quasi per Knopfdruck zu töten.
Sinn des Chips soll sein, Pilger und Touristen in seinem Heimatland zu überwachen sowie Terroristen effektiv auszuschalten, so der Investor.
Schauen wir uns doch mal die technisch sehr ausgereifte schematische Zeichnung an, welche dem Antrag beilag:

Beeindruckend, nicht wahr?
Da merkt man schon, dass ein echter Experte diesen Antrag stellte. Natürlich wurde das Patent gemäß Paragraph 2 des Deutschen Patentrechts abgelehnt, wonach Patente verboten sind, welche gegen die öffentliche Ordnung oder die Sitte verstößt.
Ob dieser Chip nun tatsächlich existiert oder der Antragssteller evtl. in anderen Ländern das Patent beantragt hat, ist unklar. Die Münchner Kanzlei jedenfalls hat das Mandat für den Investor nach Ablehnung des Antrags ohne weitere Begründung abgelegt und auch den Namen des Investors nicht veröffentlicht.
Quellen:
Mikrochip kann Menschen per Knopfdruck töten
‚Killer Chip‘ tracks humans, releases poison
All In The Name Of Security: The ‚Killer Chip‘ Invention
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
