Verbreitung pornografischer Schriften – Polizei bittet Eltern um Aufmerksamkeit

Seit einigen Wochen kursiert im Kreis Gütersloh ein Video, das ein 13-jähriges Mädchen bei sexuellen Handlungen zeigt. Es wurde eine Strafanzeige erstattet, die bei der Polizei in Gütersloh bearbeitet wird.

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Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde bekannt, dass das Video in Schülerkreisen über den Nachrichtenmessanger WhatsApp vielfach verbreitet wurde.

Die Verbreitung selbst, stellt eine Straftat dar!

Die Polizei weist darauf hin, dass diese Verbreitung eine Straftat darstellt – es handelt sich um das Verbreiten pornografischer Schriften, verankert in § 184 des Strafgesetzbuches (StGB).

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften. Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht- (Weiterlesen)

Die Polizei bittet deshalb alle Eltern, mit ihren Kindern über diesen Sachverhalt zu sprechen, sie aufzuklären und das Video ggf. zu löschen.

Quelle: Presseportal.de

Cyber-Mobbing, Sexting, und Pornografie.


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Cyber-Mobbing – was ist das?

Unter Cyber-Mobbing versteht man das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer per Internet oder Mobiltelefon über einen längeren Zeit-raum hinweg. Der Täter sucht sich ein Opfer, das sich nicht oder nur schwer gegen die Übergriffe zur Wehr setzen kann. Es entsteht ein Machtungleichgewicht, welches der Täter ausnutzt, während das Opfer sozial isoliert wird. Cyber-Mobbing findet im Internet (Soziale Netzwerke, Video-Portale) und über Smartphones (Instant-Messaging-Anwendungen wie WhatsApp, lästige Anrufe) statt.

„Sexting“ und Pornografie

Ein anderer negativer Aspekt des Versendens von Bildern und Videos ist unter dem Namen „Sexting“ bekannt. Was ursprünglich als Austausch erotischer Textnachrichten begann, entwickelte sich, nicht zuletzt durch die einfache Handhabung, hin zu einem Versand eigener erotischer oder aufreizender Fotos oder Videos per Smart-phone. Meist geschieht dies zunächst einvernehmlich und vertraulich im Rahmen einer Beziehung. Allerdings besteht auch hier die Gefahr, dass dieses Bild- und Filmmaterial an andere Personen weitergegeben wird und die Kontrolle darüber verloren geht. Bei intimen Bildern kann ein solcher Vertrauensmissbrauch eine starke persönliche Beeinträchtigung bedeuten. Bereits jeder vierte Jugendliche hat Kenntnis vom Versand solcher Bilder im Freundes- und Bekanntenkreis. Und vielen ist dabei nicht bewusst, dass dadurch Straftatbestände der Verbreitung, dem Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften erfüllt sein können.

Medienkompetenz

Realistisch betrachtet nutzen Kinder und Jugendliche fast ausnahmslos nicht kindgerecht abgesichertes Internet. Dieser Umstand hat zur Folge dass Cyber-Mobbing, Pornografie, Gewaltdarstellungen und Extremismus eine immer größere Rolle spielen. Eltern und Erziehungsverantwortliche sind dabei oftmals ratlos und sehen sich mit der digitalen Technik überfordert.

Wie kann ich mich schützen? Was tun im Verdachtsfall?

  • Wichtig ist, dass sich die Betroffenen (bspw. bei Cybermobbing) jemandem an-vertrauen. Neben Eltern können das auch Lehrer oder andere vertraute Personen sein.
  • Mit persönlichen Daten sollte grundsätzlich sparsam im Netz umgegangen werden.
  • Mobbing sollte dem Anbieter des Sozialen Netzwerks gemeldet werden, damit dieser den Account des Mobbers sperren kann.
  • Es sollte nicht versucht werden, auf die Beleidigungen zu reagieren. Besser ist es, den Mobber auf eine „Ignorieren“-Liste zu setzen. Zusätzlich kann der benutzte Nickname und Mailaccount geändert werden.
  • Der Kontakt zum User sollte bei einem Vertrauensmissbrauch im Netz in jedem Fall abgebrochen werden.
  • Bilder und Videos, die ohne Erlaubnis veröffentlicht wurden, sollten gelöscht werden. Das kann der Netzwerkbetreiber vornehmen.
  • Wer sich beleidigt, bedrängt oder vielleicht sogar bedroht fühlt, kann Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Um bspw. Cybermobbing nachweisen zu können, ist es wichtig, dass Screenshots oder Fotos von den Nachrichten, Online-Gesprächen und Fotos gemacht werden.
  • Kritisch sein im Netz! Wenn einem Inhalte im Netz extremistisch vorkommen, sollten Kinder und Jugendliche mit Eltern, Lehrern oder Vertrauenspersonen über die Seiten sprechen. Auf diesen Internetseiten wird meist nicht über die „Wahrheit“ informiert, sondern Inhalte verzerrt dargestellt, um Menschen zu beeinflussen.
  • Falls der Verdacht besteht, es könnte sich um strafbare Inhalte handeln sollten die Seiten bei www.jugendschutz.net oder der Polizei gemeldet werden.

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