Oder: “Warum Bullshitbilder immer wieder einer kurzen Erklärung benötigen.” Bullshitbilder, das bedeutet: knappe Informationen in Kantigen Sätzen auf kleinem, grafischen Raum präsentiert. Das bedeutet aber auch: aufgrund der hohen Komprimierung der Informationen auch immer etwas verlustbehaftet.

Insofern bleibt es nicht aus, dass zu Bullshitbilddern, auch wenn sie etwas Wahres aussagen, immer wieder Fragen entstehen. Daher betiteln wir Bullshitbilder immer als diesen Eigenbegriff, auch wenn sie einen wahren Charakter haben, denn sie können in ihrer Kürze im Grunde nur sehr selten einen vollen Umfang erklären. So wie auch bei dem folgenden Bild:

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Luxemburg verschärft das Tierschutzgesetz

Die Kernaussage ist in diesem Falle so weit korrekt: bereits seit dem Jahr 2014 plant das Luxemburg eine Reform des Tierschutzgesetzes, das bis dato seit 1983 Gültigkeit hatte. Im April 2016 wurden dann die ersten Details offengelegt: das neue Gesetz sieht höhere Geldstrafen vor. Tierquäler können mit bis zu 200.000 Euro Strafe rechnen. Ebenso gibt es auch die Möglichkeit für längeren Haftstrafen, die bis zu 3 Jahren dauern können.


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Kein Gegenstand

Die Verschärfung des Gesetzes beruhe auf der der Änderung des Stellenwertes von Tieren, so wie sich dieser in den letzten 30 Jahren vollzigen hat. So schrieb der Süddeutsche Rundfunk am 09. April 2016 dazu [1]:

Dieser Veränderung solle mit einer neuen Definition Rechnung getragen werden, die das Tier nicht mehr als Gegenstand, sondern als Lebewesen bezeichnet, das eine gewisse Sensibilität und auch eine Würde besitzt.

Am 6. Mai 2016 wurde dann das Gesetz vorgestellt, in dem Tiere als “nicht-menschliche Lebewesen” (Achtung, den Begriff verstehen!) gewertet werden, also weg vom “Gegenstand”. Dies bedeutet, dass man Tieren per Gesetz zuspreche, dass sie Schmerz und andere Emotionen empfinden und somit ein Angriff auf Tiere wesentlich schärfer verurteilt werden kann.

Neben der Verschärfung in Puncto Tierquälerei gibt es auch eine Erweiterung um verbotene Praktiken [2]:

  1. Verbot, Tiere zu „gewinnen“ (zum Beispiel bei einem Gewinnspiel)
  2. Verbot sexueller Praktiken mit Tieren
  3. Verbot, Tiere zu züchten, um ausschließlich Haut, Pelz, Federn oder Wolle zu gewinnen
  4. Verbot, Küken aus rein ökonomischen Gründen zu töten
  5. Verbot, Hunde und Katzen in Supermärkten zu verkaufen oder zu verschenken

Neben den verschärften Strafen gibt es auch eine Abschreckung für Wiederholungstäter: bei Wiederholungstätern (innerhalb von zwei Jahren) können diese Strafen verdoppelt werden, also bis zu sechs Jahre Haft oder 400 000 Euro Geldstrafe.

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