In den letzten Tagen bekommen wir immer wieder Anfragen zu einer Beschlussvorlage, die auf der Webseite der “Die Linke-Ratsfraktion Flensburg” veröffentlicht wurde.

Hinweis/EDIT: da es anfangs nicht ganz deutlich durchgedrungen ist, verdeutlichen wir nochmal, dass es sich um ZWEI Anträge handelt. Einen Ernsten – und eine nachgeschobene Satire.

Die erste Beschlussvorlage stammt NICHT von den Linken, sondern die “WiF-Ratsfraktion Flensburg beantragte im Flensburger Rathaus Antrag: Die Stadt Flensburg ersetzt die Bezeichnung Ratsfrau (RF) durch die Bezeichnung Ratsdame (RD). Begründung: Der Begriff „Dame“ kennzeichnet die Stellung einer Frau im sozialen Feld und ist die Höflichkeitsform zur Bezeichnung eines Wesens weiblichen Geschlechts als Frau.

Vorweg: Es handelt sich hierbei um keine Falschmeldung!

Der ursprüngliche Antrag ist daher durchaus als ernst gemeint zu betrachten, der „Ergänzungsantrag“ zum WiF-Antrag ist wohl eher als Satire gemeint. Dieser wurde im Anschluss von der Ratsfraktion DIE LINKE: „Gendergerechte Sprache“eingereicht und beinhaltet unter anderem:

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Ab sofort werden Arbeitsgeräte/-mittel aus allen Arbeitsbereichen der Stadt Flensburg genderneutral bezeichnet. Dies gilt insbesondere für grammatisch mit maskulinem Artikel („der“) bezeichnete Arbeitsgeräte/-mittel:

Bezeichnungen, die Berufsbezeichnungen nachgebildet sind:

  • der/die ScannerIn,
  • der/die ComputerIn,
  • der/die BleistiftanspitzerIn,
  • der/die KopiererIn,
  • der/die StaubsaugerIn usw.

weitere Bezeichnungen sollten bestehenden Doppelformen kreativ nachgebildet werden:

  • der/die Papierkorb/-körbin,
  • der/die Briefkopf/-köpfin,
  • der/die AbfalleimerIn usw.

Ausgenommen davon sind Nomen,..

  • die mit einem Nominalisierungssuffix (-keit, -heit, -ung usw., insbesondere wenn sie dabei den femininen Artikel „die“ tragen) gebildet werden, z.B. die Sitzung, die Tagesordnung usw.
  • die grammatisch einen neutralen Artikel („das“) tragen: das Papier, das Dokument usw.
  • die einen Ort bezeichnen (der Flur, die Kantine, die X. Etage, der Wartebereich usw.)

Der ERSTE Antrag ist ernst gemeint, der zweite NICHT.

Die Begründung des zweiten Antrags liest sie folgendermaßen:

Es ist im Sinne einer sozial gerechten und antidiskriminerenden Gesellschaft nicht hinzunehmen, dass Nomen, die ein Arbeitsgerät/-mittel bezeichnen, häufig nur mit maskulinen Artikeln gebraucht werden. Dies verlängert die patriarchalische Gewohnheit, dass menschliche, mechanische oder technologische Arbeitsleistung als überwiegend „männlich“ charakterisiert wird. Auch im Bereich der modernen Technologie werden viele dieser Nomen noch immer mit einem „männlichen“ verwendet. -Im Sinne eines genderneutralen bzw. alle Gendertypen umfassenden Sprache ist daher eine Doppelform anzuwenden. Dies hat für die mündliche und schriftliche Sprache in allen Bereichen der Verwaltung sowie der Kommunalpolitik der Stadt Flensburg zu gelten.

Was sagt Die Linke-Ratsfraktion Flensburg dazu?

Auf der Webseite der Linken wird die Veröffentlichung dieses Antrages eher dazu genutzt, um sich darüber zu amüsieren: man lehne den ersten, aber auch den eigenen Antrag ab.

DIE LINKE wird den Antrag der WiF ablehnen und empfiehlt dies übrigens auch für den eigenen Ergänzungsantrag, der durch die Neuschaffung von Begriffen wie „der/die ScannerIn“, „der/die AbfalleimerIn“ oder „der/die StaubsaugerIn“ bestenfalls für Lachanfälle in den 13 Etagen des Rathauses sorgen sollte.

Weitere Infos- und Quelle unter: “Von Damen, Frauen und anderen Wesen / die linke flensburg . de /

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