Mit einer überraschenden Ankündigung Anfang Januar hat Amazon viele seiner Prime-Kunden vor den Kopf gestoßen: Der Konzern kündigte an, ab dem 5. Februar Werbeinhalte in das Streaming-Angebot Prime Video zu integrieren. Für Kunden, die weiterhin ein werbefreies Erlebnis wünschen, wurde eine Zusatzgebühr von 2,99 Euro pro Monat eingeführt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht in der einseitigen Vertragsänderung durch Amazon einen klaren Rechtsverstoß. Der Konzern hätte nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen vor einer derart weitreichenden Änderung der Vertragsbedingungen die Zustimmung der Abonnenten einholen müssen. Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, kritisiert das Vorgehen von Amazon scharf: „Das Ganze wurde den Kunden nach Gutsherrenart einfach per E-Mail mitgeteilt, ohne eine Zustimmung einzuholen. So geht das nicht!“

Der Rechtsstreit

Die Ankündigung sorgte nicht nur für Enttäuschung bei den Kunden, sondern zog auch eine juristische Auseinandersetzung nach sich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Amazon bereits abgemahnt, doch das Unternehmen zeigt sich von der Kritik unbeeindruckt. Als Reaktion darauf plant die Verbraucherzentrale Sachsen nun eine Sammelklage, um die Rechte der Verbraucher durchzusetzen. Diese Klage soll es Betroffenen ermöglichen, sich anzumelden und im Erfolgsfall ihre Mehrkosten erstattet zu bekommen.

Die finanzielle Dimension

Laut Michael Hummel beläuft sich die Mehrbelastung für Prime-Kunden auf rund 36 Euro pro Jahr, wenn sie sich für das werbefreie Zusatzabo entscheiden. Über mehrere Jahre gerechnet, könne sich die Teilnahme an der Sammelklage für Verbraucher finanziell durchaus lohnen. Die Verbraucherzentrale rechnet mit einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung, verspricht aber, Interessierte kontinuierlich über den Fortgang der Klage zu informieren.

Fragen und Antworten zur Sammelklage gegen Amazon

Frage 1: Was kritisieren die Verbraucherzentralen am Vorgehen von Amazon?
Antwort 1: Sie kritisieren die einseitige Vertragsänderung ohne Zustimmung der Abonnenten als rechtswidrig.

Frage 2: Was bedeutet die Einführung von Werbung für Prime-Kunden?
Antwort 2: Kunden müssen Werbeunterbrechungen in Kauf nehmen oder zusätzlich für ein werbefreies Erlebnis bezahlen.

Frage 3: Was erhoffen sich die Verbraucherzentralen von der Sammelklage?
Antwort 3: Eine Rücknahme der Änderungen und die Erstattung der Mehrkosten für die betroffenen Kunden.

Frage 4: Wie können sich Betroffene an der Sammelklage beteiligen?
Antwort 4: Betroffene können sich nach Einreichung der Klage zur Teilnahme an der Sammelklage anmelden.

Frage 5: Welche Kosten entstehen für Prime-Kunden?
Antwort 5: Zusätzlich 2,99 Euro pro Monat für werbefreies Streaming, also ca. 36 Euro pro Jahr.

Fazit

Die Entscheidung von Amazon, Werbung in das Prime Video-Angebot zu integrieren und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen, hat nicht nur zu Unmut bei den Kunden geführt, sondern wirft auch erhebliche rechtliche Fragen auf.

Die geplante Sammelklage könnte zum Präzedenzfall für Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter werden. Dabei geht es nicht nur um die Rückerstattung von Gebühren, sondern auch um das Prinzip: Verbraucher müssen vor einseitigen Vertragsänderungen geschützt werden. Der Fall unterstreicht die Notwendigkeit, für seine Rechte einzutreten und Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

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