Die „Ring Video Doorbell“ von Amazon stellt eine Art Heimüberwachungssystem dar. Eine Video-Türklingel, kombiniert mit einem Bewegungssensor, mit der man auch über sein Handy oder Tablet von überall aus sehen kann, wer sich gerade vor seiner Wohnungstür befindet oder was davor geschieht.

Zusammenarbeit mit Behörden in den USA

Es ist seit längerem bekannt, dass eine Zusammenarbeit zwischen Amazon und dutzenden Polizeidienststellen in den USA stattfindet. Darunter fällt, dass die Polizei über ein spezielles Portal auf Ring-Videoaufnahmen privater Nutzer zugreifen kann, wie Motherboard im Juli 2019 berichtete.

Im Sommer dieses Jahres stellte sich heraus, dass dies auch ohne vorherigen Gerichtsbeschluss passiert. In einem Artikel dazu bezieht sich netzpolitik.org auf ein Schreiben von Amazon an den US-Senator Edward Markey, das von The Intercept veröffentlicht wurde.

Auch in Deutschland erhalten Behörden Zugriff

Dass diese Praxis auch in Deutschland gleichermaßen gehandhabt wird, wurde nun von Amazon auf Anfrage vom Handelsblatt bestätigt. Die Daten würden dann weitergegeben, „wenn die Strafverfolgung eine unmittelbare Bedrohung nachweisen kann und die Zeit drängt“, erklärt ein Amazon-Sprecher, berichtet das Handelsblatt. Dies erfolgt allerdings auch ohne vorherigen Gerichtsbeschluss, was nun Datenschützer auf den Plan ruft.

Jens Zimmermann, SPD-Digitalpolitiker, kritisiert den Umgang mit personenbezogenen Daten. Davon betroffen seien ja auch Personen, die sich einem Haus nähern oder an einem Haus klingeln, an dem eine Ring Doorbell angebracht ist. Die Videoaufzeichnungen werden auf Amazon-Servern abgelegt. Was damit geschieht, sei den Nutzern wie auch den Personen, die vor deren Türen stehen, unklar.

Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter des Landes Baden-Württemberg, geht einen Schritt weiter und erwägt, Bußgelder gegen Amazon zu verhängen. Seiner Ansicht nach werden dadurch, dass persönliche Daten ohne Einwilligung der Kunden herausgegeben werden, Rechte eben dieser Kunden verletzt.

„Von der eigenmächtigen Herausgabe ihrer Daten betroffene Kunden können sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde über solche Unternehmen beschweren, denen Untersagungen, Bußgelder und Schadensersatzpflichten drohen“, erklärt Brink gegenüber dem Handelsblatt.

Quelle: Handelsblatt, chip.de, inside-digital, Motherboard, The Intercept

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