Seit heute Morgen um 2.00 Uhr wird im Personenverkehr die Arbeit niedergelegt. Am Dienstagabend um 18 Uhr hatte bereits der Streik der Lokführergewerkschaft GDL im Güterverkehr begonnen. Der Bahnstreik soll am Freitagabend um 18.00 Uhr enden, wodurch der Personenverkehr voraussichtlich an mindestens drei Tagen betroffen sein wird.

Erhalten Sie hier einen Überblick über Ihre Rechte als Bahnreisender und wie Sie Entschädigungen beanspruchen können, wenn Ihre Zugverbindung betroffen ist und was zu tun ist, wenn Sie aufgrund des Streiks zu spät oder gar nicht an Ihr Ziel kommen.

Informationen der Deutschen Bahn zu Bahnstreik

Auf der Webseite der Deutschen Bahn finden sich aktuelle Informationen zum laufenden Streik. Für individuelle Auskünfte ist eine eigens eingerichtete Streik-Hotline unter 08000 99 66 33 erreichbar.
Alle Reisenden, die aufgrund des Streiks der GDL ihre Reise von Mittwoch, 10.01.2024 bis Freitag, 12.01.2024 verschieben möchten, können ihre Fahrkarte zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung für Tickets ist aufgehoben, und die Fahrkarte gilt für die Fahrt zum ursprünglichen Ziel, auch mit geänderter Streckenführung. Für getätigte Sitzplatzreservierungen ist ein kostenloses Storno möglich.

Die ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) empfehlen, nicht dringende Reisen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Details, welche ÖBB-Zugverbindungen betroffen sind, werden auf oebb.at und SCOTTY (Fahrplanauskunft) laufend aktualisiert.

Ihr Recht auf Entschädigung bei Zugausfall und Verspätung

Bei Streiks haben Reisende Anspruch auf Entschädigung, wenn sie wegen Zugausfällen oder Verspätungen ihr Ziel nicht rechtzeitig erreichen. Die Deutsche Bahn und private Eisenbahnverkehrsunternehmen stellen Formulare für Fahrgastrechte zur Verfügung, die online oder in Servicezentren eingereicht werden können. Es empfiehlt sich, Verspätungen vom Personal des Unternehmens bestätigen zu lassen und entsprechende Belege wie Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots aus der App zu sammeln.

Was tun, wenn meine Reise von einem Streik betroffen ist?

Wenn Ihr Zug wegen eines Streiks ausfällt, können Sie Ihre Fahrkarte stornieren und erhalten eine Rückerstattung oder einen Gutschein. Dies gilt auch, wenn nur ein Teil Ihrer Reise betroffen ist. Informieren Sie sich immer auf der Website des betroffenen Eisenbahnunternehmens über die aktuellen Regelungen und Angebote zur Flexibilisierung von Fahrkarten.

Alternativen im Streikfall

Bei Streiks versuchen die Bahnunternehmen, alternative Transportmöglichkeiten wie Taxis oder Fernbusse anzubieten. Im Nahverkehr kann es vorkommen, dass Reisende aufgefordert werden, Fernverkehrszüge wie IC oder ICE zu nutzen. Beachten Sie jedoch die besonderen Bedingungen und Einschränkungen, die in solchen Situationen gelten.

Fahrgastrechte bei Verbindungen zum Flughafen

Für Reisende, die eine Bahnverbindung zum Flughafen nutzen, hängt die Vorgehensweise davon ab, ob das Bahnticket als Teil eines Rail-and-Fly-Tickets oder separat gebucht wurde. Bei Rail-and-Fly ist die Fluggesellschaft Ihr Ansprechpartner für die Ersatzbeförderung.

Entschädigungsansprüche nach der EU-Fahrgastverordnung

Nach der EU-Fahrgastverordnung Nr. 2021/782 haben Sie ab einer Verspätung von 60 Minuten Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der Verspätung. Außerdem sind die Eisenbahnunternehmen verpflichtet, Ihnen bei Verspätungen ab 60 Minuten Erfrischungen und Mahlzeiten anzubieten.

Fragen und Antworten:

Frage 1: Was mache ich, wenn ich eine Fahrkarte für einen angekündigten Streiktag gebucht habe?
Antwort 1: Sie können Ihr Ticket stornieren und eine Rückerstattung oder einen Gutschein anfordern. Informieren Sie sich über die aktuellen Kulanzregelungen der Eisenbahnunternehmen.

Frage 2: Was mache ich, wenn ich an einem Streiktag reise?
Antwort 2: Informieren Sie sich bei der Bahn oder dem privaten Bahnunternehmen über Verspätungen und Ausfälle. Sammeln Sie Belege und nutzen Sie das Fahrgastrechte-Formular für Entschädigungsansprüche.

Frage 3: Wie komme ich trotz Zugausfällen ans Ziel?
Antwort 3: Nutzen Sie alternative Verkehrsmittel wie Taxi, Fernbus oder ggf. Fernzug. Beachten Sie die besonderen Bedingungen der Bahn.

Frage 4: Was mache ich, wenn ich wegen des Streiks nicht zum Flughafen komme?
Antwort 4: Wenden Sie sich bei Rail-and-Fly-Tickets an die Fluggesellschaft, bei separaten Bahntickets an die Bahn, um alternative Reisemöglichkeiten zu erfragen.

Frage 5: Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung und wie hoch ist diese?
Antwort 5: Ab einer Verspätung von 60 Minuten haben Sie laut EU-Fahrgastverordnung Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verspätung.

Quelle: Deutsche Bahn, Verbraucherzentrale, Tagesschau

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