Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis verzeichnet derzeit eine steigende Anzahl von Betrugsfällen, bei denen Täter versuchen, mit einer dreisten Bank-Phishing-Masche Geld der Geschädigten zu erlangen.

Bank-Phishing via gefälschte Internetseiten von Banken

Laut ersten Ermittlungen erlangen die Täter die persönlichen Daten der Geschädigten über gefälschte Internetseiten von Kreditinstituten. Diese Internetseiten können laut derzeitigem Kenntnisstand in der Ergebnisliste von Suchmaschinen erscheinen oder Nutzer gelangen durch eine Phishingmail dort hin. Wenn Geschädigte sich auf einer solchen Internetseite befinden, bringen die Betrüger die Nutzer dazu, ihre Daten einzugeben. Dabei geben sie einen Vorwand, beispielsweise die Umstellung des Onlinebanking-Verfahrens, an. Im Anschluss erhalten die Betroffenen in der Regel einen Anruf eines angeblichen Bankmitarbeiters und sollen die vorgegebenen Änderungen mittels SMS-TAN bestätigen.

Vorsicht, wenn die Bank anruft

Alternativ beobachten die Bank-Phishing-Täter Kontobewegungen anhand der erlangten Zugangsdaten und rufen die Geschädigten unmittelbar nach einer getätigten Überweisung an. Dabei geben die falschen Bankberatenden vor, dass die Überweisung fehlgeleitet worden wäre. Sie behaupten, das Geld zurückzuholen und dazu eine TAN zu benötigen.

Mit diesem Code veranlassen die Kriminellen dann Überweisungen an fremde Konten.

Polizei warnt: Bleiben Sie skeptisch!

Die Polizei rät Bürgerinnen und Bürgern daher dringend, skeptisch zu sein, wenn Sie SMS oder Anrufe von vermeintlichen Bankberatern empfangen. Anrufe, die die sofortige Mitwirkung der Kunden einfordern, sind nicht echt, sondern von Bank-Phishing-Betrügern veranlasst. Mitarbeitende von Banken oder Kreditinstituten fordern nie vertrauliche Daten per SMS, E-Mail oder Telefon an. Änderungen im Onlinebanking, Umstellungen von Sicherheitsverfahren oder sonstigen Sicherheitsproblemen in Bezug auf ein Konto, fordern bzw. kündigen Bankberaterinnen und -berater in der Regel schriftlich an.

Weitere Hinweise

  • Geben Sie Überweisungen nur frei, wenn Sie die Transaktion oder Änderung der Kontoinformationen selbst veranlasst haben.
  • Behalten Sie die TAN für sich. Bankmitarbeitende werden diese nicht erfragen oder Sie drängen, diese mitzuteilen.
  • Berücksichtigen Sie die Warnhinweise Ihrer Bank.
  • Lesen Sie sich Nachrichten von Kreditinstituten aufmerksam durch. Welchem Zweck dient die aktuelle TAN?
  • Sofern Unsicherheiten oder Fragen in Kontoangelegenheiten bestehen, nehmen Sie eigenständig Kontakt mit der Hausbank und Ihrer Bankberaterin/ ihrem Bankberater auf.
  • Rufen Sie Ihr Onlinebanking nur über den bekannten Weg auf.
  • Folgen Sie keinen fremden Links.
  • Melden Sie sich immer aus dem Onlinebanking-Portal ab, bevor Sie das Browserfenster schließen.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Kontostand und die erfolgten Abbuchungen.

Quelle: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis

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