Die Behauptung

1949 sollte das deutsche Grundgesetz ratifiziert werden, worüber die einzelnen Bundesländer abstimmten. Außer Bayern. Dort wurde das Grundgesetz angeblich abgelehnt.

Unser Fazit

Bayern lehnte als einziges Bundesland das Grundgesetz ab. Allerdings hatte dies keine Folgen. Das Grundgesetz wurde durch zwei Drittel der Bundesländer angenommen, die notwendige Mehrheit war erreicht. Das deutsche Grundgesetzt gilt im gesamten Bundesgebiet.

Immer wieder mal werden besondere Rechte für die bayrische Landesregierung erklärt. Auch Bayerns aktueller Ministerpräsident Söder pochte beim Thema Pandemie oder Windrädern auf eigene bayrische Lösungen, auch wenn der Bund bereits anderes beschloss. Es wirkt, als wolle er sich im föderalen System gegen Bundesgesetze und Beschlüsse stellen. Ginge das? Gelten im südlichen Freistaat andere Gesetze?

Der Freistaat Bayern

Das Wort Freistaat wird im Sinn von Republik verwendet, es stammt aus der römischen Republik (libera res publica)‚ also „freier Staat“. Dies bedeutet nicht, dass die Menschen dort freier sind als in anderen Bundesländern. Im Mittelalter gab es freie Stände, freie Reichsstädte und freie Hansestädte, was für bestimmte Rechte wie z. B. Steuerfreiheit oder einer eigenen Gerichtsbarkeit stand.

Die Vorsilbe „frei“ bezieht sich darauf, dass sich diese Länder von der Herrschaft eines Souverän befreit hatten und von seinen Bürgern regiert wird. Bis 1918 war Bayern ein Königreich. Dann gab es eine Revolution, die neuen Herren riefen die Republik aus und nannten das Land von da an Freistaat Bayern.

Heute haben noch zwei weitere Bundesländer die amtliche Bezeichnung „Freistaat“, nämlich Sachsen (seit 1990) und Thüringen (seit 1993). Von 1945 bis 1952 wurde die Bezeichnung auch für das Land Baden verwendet.

Die Bezeichnung Freistaat hat im föderalen System der Bundesrepublik keine sonderrechtliche Bedeutung. Es ergeben sich für die Bundesländer keinerlei Sonderstellungen, die Verwendung Freistaat wird lediglich aus historischen Gründen genutzt.

Das Grundgesetz gilt in ganz Deutschland – ohne Ausnahmen

In der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 1949 kam es im Bayerischen Landtag zu folgender Abstimmung: 101 von 180 Abgeordneten stimmten gegen das Grundgesetz.
Verantwortlich für diese Entscheidung war die CSU, welche über eine Mehrheit im Landtag verfügte und das Grundgesetz ablehnte. Man wollte nicht, dass der Bund zu viel Einfluss auf Bayern hat. Die Verweigerung der Zustimmung war aber ein rein symbolischer Akt.

Die Ablehnung der ursprünglich nicht als dauerhafte geplante Verfassung hatte keine Folgen. Um das Grundgesetz zu ratifizieren, benötigte es zwei Drittel der Bundesländer. Alle Länder außer Bayern votierten dafür, also wurde die Mehrheit problemlos erreicht. Auch wenn der Freistaat bis heute nicht offiziell zugestimmt hat, gilt seit dem 23. Mai 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. – Auch in Bayern.

Quelle: fjs.de, deutschlandfunk.de, historisches-lexikon-bayerns.de

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