Nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie nimmt die Reiselust wieder deutlich zu. Weiterhin sehr beliebt sind Ferienwohnungen oder Ferienhäuser. Bei individuell gebuchten Reiseleistungen ist jedoch Vorsicht geboten. Denn selbst der schönste Urlaubstraum kann sich in einen Albtraum verwandeln. Und zwar dann, wenn Betrüger mit falschen oder nichtexistierenden Ferienhäusern und -wohnungen im Internet locken. Da hat man endlich das Traumziel gefunden, seinen Wunschzeitraum gebucht, das Geld bezahlt – um dann festzustellen: Die Wohnung gibt es gar nicht oder der angebliche Vermieter ist in Wahrheit ein Betrüger.
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben deshalb vor der anstehenden Urlaubszeit Tipps, wie man sich vor Betrügereien bei der Buchung eines Feriendomizils schützen kann.
Auf den Preis achten! Extrem günstige Angebote sind typisch für Fake-Angebote:
Stutzig werden sollte man bei allzu niedrigen Mietpreisen und wenn die Adresse des Mietobjekts nicht genannt wird. Ein Vergleich mit anderen Angeboten in der Gegend gibt Aufschluss darüber, ob der Preis realistisch sein kann. Wenn Bilder vorhanden sind, lohnt sich auch eine Bildersuche im Internet. So lassen sich für eine breite Öffentlichkeit verwendbare Bilder schnell identifizieren und der Fake fliegt auf.
Keine Vorkasse leisten. Alle Abzockmaschen haben in der Regel eines gemeinsam:
Die Betrüger verlangen den gesamten Preis im Voraus. Ob die Anzeige für eine Ferienwohnung unseriös oder betrügerisch ist, lässt sich auf den ersten Blick meist nicht erkennen. Ein Hinweis für Betrugsversuche ist die Aufforderung, den Gesamtpreis für die Miete sofort im Voraus zu überweisen. Wird der Betrag dann an den vermeintlichen Vermieter gezahlt, ist dieses Geld unwiederbringlich verloren. „Besser ist es, per Lastschrift oder mit Kreditkarte zu bezahlen“, so Jennifer Kaiser, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dann kann das Geld im Betrugsfall meist durch die Bank wieder zurückgebucht werden. Betrüger verlangen gerne die Zahlung mittels Bargeldtransferdiensten wie Western Union oder Money Gram. Diese ermöglichen den Zahlungsempfängern unerkannt zu bleiben. Bei der Verwendung dieser Bezahlmethode ist deswegen größte Vorsicht geboten.
Wenn keine persönliche Kommunikation mit dem Vermieter möglich ist, lieber Finger weg vom Angebot.
Eine gute Möglichkeit, sich vor Betrug zu schützen, ist der Anruf beim Vermieter oder bei der Vermittlungsagentur: Die Betrüger vermeiden Telefonate, da sie dort schnell enttarnt werden können. Wer also immer nur den Anrufbeantworter erreicht oder immer nur das Besetztzeichen hört, sollte die Finger von dem Angebot lassen. Weitere Indizien für einen Betrug sind: Es wird nur mittels Messenger-Dienst kommuniziert oder es ist nur eine E-Mail-Adresse angegeben und es fehlen Name, Adresse und Telefonnummer des Vermieters.
Vorsicht bei unseriösen Online-Portalen ohne oder mit gefälschtem Impressum
Bei Buchungen über Online-Portale sollte geprüft werden, ob im Impressum oder unter dem Link „Kontakt“ ein konkreter Firmensitz und eine Steuernummer angegeben werden. Die Angaben sollten überprüft werden, weil Betrüger vermehrt dazu übergehen, Kontaktadressen von seriösen Impressen zu kopieren. Wenn man sich nicht sicher ist, helfen Vermittlungsagenturen und Ferienhausverbände oder eine örtliche Tourismus-Organisation weiter. Die Buchung sollte dann auf jeden Fall über eine verschlüsselte Verbindung erfolgen (https).
Handlungsempfehlung bei einem Betrugsverdacht
Menschen, die einen Betrugsverdacht befürchten oder Betrugsopfer eines Anzeigenportals geworden sind, sollten umgehend die Portalbetreiber informieren und Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.
Weitere thematische Hinweise und Ansprechpartner der Polizei sind zu finden unter: https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/thema/betrug/
Wer einen Urlaub plant, sollte sich vorab über die aktuellen Regeln im Zusammenhang mit dem Corona-Virus informieren. Die Verbraucherzentrale bietet eine Übersicht, welche Regeln für Urlauber derzeit gelten: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/reisen-in-coronazeiten
Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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