Kurz vor Weihnachten, inmitten der Corona-Krise, boomt der Handel über Online-Portale.

Die Weihnachtsvorfreude kann aber durch Bestellungen über diverse Fake-Shops nachhaltig getrübt werden. Bei den ganzen Angeboten, vor allem in Zeiten der Verkaufsveranstaltungen wie Black Friday oder Cyber Monday, sollte man bei den verlockenden Deals Vorsicht walten lassen und genau überprüfen, wer hinter diesem Angebot steckt.

Immer wieder warnt die Polizei vor diesem betrügerischen Vorgehen.

Seit ein paar Wochen stellt die Polizei in Wilhelmshaven, Varel und Jever erneut vermehrt Betrugsanzeigen wegen sogenannter Fake-Shops fest.

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In den vorliegenden Fällen reagierten die Geschädigten im Internet auf relativ günstig angebotene, hochwertige Spielkonsolen, die über eine seriös auftretende Firma angeboten worden waren. Die Lieferungen, so war auf der Internet-Seite proklamiert worden, sollten erst ca. drei bis vier Wochen – nach Vorkasse auf ein deutsches Konto – zugestellt werden.

Nach vergebenen Wartens war die Firma im Internet nicht mehr existent, die Geschädigten erhielten trotz Zahlungen ihre Waren leider nicht.

„Nach bisherigen kriminalpolizeilichen Erkenntnisse agieren die Täter professionell und international. Bislang liegt der Gesamtschaden im hohen sechsstelligen Bereich“,

erklärte der Ermittler Christoph Koop vom zuständigen Fachkommissariat bei der Polizeiinspektion Wilhelmshaven.

Der erfahrene Ermittler appelliert eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger:

„Sichern Sie den Kauf über einen Zahlungsdienst ab und bezahlen Sie nicht mit Vorkasse, sondern auf Rechnung“.

Im Zusammenhang mit Fake-Shops bittet die Polizei:

  • seien Sie skeptisch bei auffällig attraktiven Angeboten und ziehen Sie zumindest in Betracht, dass etwas nicht stimmen könnte
  • suchen Sie im Internet nach Erfahrungsberichten anderer Kunden
  • welche Zahlungsarten werden Ihnen zur Kaufabwicklung angeboten?
  • gibt es nur die Möglichkeit der Bezahlung per Vorkasse, gegebenenfalls an eine Bankverbindung ins Ausland?
  • besitzt die betroffene Homepage ein vollständiges Impressum?
  • gleichen Sie bei der angegebenen Firmenanschrift die Länderkennung der IBAN ab!
  • bedenken Sie hierbei, dass die ersten beiden Stellen der IBAN einen Rückschluss auf ebendiese zulassen (deutsche Bankverbindungen beginnen mit „DE“)
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Weitere Informationen finden Sie hier.

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Quelle: Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Artikelbild: fizkes / Shutterstock

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