Eine 79-Jährige aus Ludwigshafen wurde am Dienstag (06.09.2022) per WhatsApp von einer unbekannten Person kontaktiert. Die Person gab sich als Tochter der Seniorin aus. Sie hätte angeblich eine Rechnung in Höhe von 3.500 Euro zu bezahlen. Die Person forderte anschließend die 79-Jährige auf den Betrag auf ein Konto zu überweisen. Die Ludwigshafenerin ging auf die Forderung ein und überwies anschließend das Geld per Direktüberweisung auf das Konto.

Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen:

  • Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht
    automatisch ab.
  • Fragen Sie bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Nummer nach.
  • Geldüberweisungen über WhatsApp und andere Messenger sollten immer misstrauisch machen und überprüft werden.
  • Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihres verwendeten Nachrichtendienstes.

Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.

Unter der Telefonnummer 0621 963 – 1515 können Sie sich von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr kostenlos telefonisch über Betrugsdelikte informieren. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich über die typischen Betrugsmaschen wie zum Beispiel „Falsche Polizeibeamte“, „Enkeltrick“ oder sogenannte „Schockanrufe“ und wie Sie sich mit einfachen Tricks dagegen wehren können.

Artikelbild: polizei-beratung.de
Quelle: PP/Polizeipräsidium Rheinpfalz

Auch interessant:

Betrüger versuchen aktuell Zugangs- und Zahlungsdaten von Netflix-Nutzern zu stehlen. Dafür versenden sie eine sogenannte Phishing-Mail mit dem Betreff „Sicherheitsalarm Profilinformationen aktualisieren“ oder „Zahlungsinformationen aktualisieren“, in dem sie den Empfänger auffordern, seine Zahlungsdaten zu aktualisieren, da es angeblich ein Problem mit dem jeweiligen Kundenkonto gibt!
Cyberkriminelle versuchen Netflix Zugangs- und Zahlungsdaten zu stehlen

Lesen Sie auch >   Ist es eine Straftat, eine "Compact"-Zeitschrift zu besitzen?

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)