Die Behauptung
Ein kürzlich aufgetauchtes Foto einer angeblichen Schulmitteilung, die Bußgelder für Unterrichtsstörungen vorsieht, sorgt für Aufsehen.
Unser Fazit
Die angebliche Bußgeldregelung ist nicht Teil der Schulpolitik, sondern stammt aus dem Buch „Martin Luther und die Grundschule“ für die 3. und 4. Es dient ausschließlich als pädagogisches Unterrichtsmaterial und wird in keiner Schule angewendet.
Das Schreiben suggeriert, dass eine Lehrerkonferenz Bußgelder für Unterrichtsstörungen beschlossen hat. Die Strafen reichen von 3 Euro für Lachen bis zu 20 Cent für das Sprechen mit dem Nachbarn.
Werden die Bußgelder nicht bezahlt, gibt das Note 5 für das Verhalten des jeweiligen Schülers.
Die Wahrheit hinter dem Bußgeldkatalog
Die Verbreitung des Fotos ohne Kontext hat zu Missverständnissen und Verunsicherung geführt. Jedoch ist das Schreiben Teil eines Unterrichtsmaterials für Grundschulklassen aus dem Buch „Martin Luther und die Grundschule“. Es dient als didaktisches Hilfsmittel, um Schülern das Thema Ablass zu Luthers Zeiten näherzubringen.
Kein tatsächlicher Einsatz in Schulen
Kurz: Einen solchen Bußgeldkatalog gibt es an deutschen Schulen nicht. Keine Schule in Deutschland oder anderswo hat ein solches System eingeführt. Der Lehrplan und die Disziplinarmaßnahmen an Schulen folgen strengen Richtlinien, die solche Bußgelder nicht vorsehen.
Fazit
Die im Internet verbreitete Bußgeldregelung für Schulen ist ein fiktives Beispiel aus einem Lehrbuch und hat keine Grundlage in der realen Schulpolitik. Sie dient lediglich als pädagogisches Hilfsmittel im Rahmen des Geschichtsunterrichts über Martin Luther und darf nicht als reale Disziplinarmaßnahme missverstanden werden.
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