Die Behauptung

Das Grundgesetz ist keine vollwertige Verfassung, sondern nur ein Provisorium.

Unser Fazit

Die Behauptung ist falsch. Das Grundgesetz ist die anerkannte Verfassung Deutschlands, insbesondere seit der Wiedervereinigung 1990.

Gerüchte/Behauptungen zum Grundgesetz in Deutschland

In den sozialen Medien behaupten einige Nutzer, das Grundgesetz sei keine echte Verfassung. Diese Ansicht stützt sich auf die historische Bezeichnung „Grundgesetz“, das angeblich nur ein provisorisches Regelwerk für Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg darstellte.

MIMIKAMA
Screenshot der Behauptung auf Facebook (hier archiviert)

Bewertung

Diese Aussage ist falsch. Das Grundgesetz wurde ursprünglich als Provisorium bezeichnet, um der vorübergehenden politischen Situation nach dem Zweiten Weltkrieg Rechnung zu tragen. Spätestens seit der Wiedervereinigung 1990 gilt es jedoch als vollwertige Verfassung für ganz Deutschland.

Die Fakten

Nach dem Zweiten Weltkrieg, am 1. Juli 1948, beauftragten die Militärgouverneure der Westmächte die elf Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Diese führte im August 1948 zum Verfassungskonvent auf der Insel Herrenchiemsee und schließlich ab 1. September 1948 zur Arbeit des Parlamentarischen Rates in Bonn.

Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 von Konrad Adenauer verkündet wurde. Die ursprüngliche Bezeichnung „Grundgesetz“ sollte den durch die Teilung Deutschlands bedingten provisorischen Charakter unterstreichen. Dennoch wurde es von Anfang an als grundlegendes Regelwerk anerkannt.

In den Jahrzehnten nach 1949 erwies sich das Grundgesetz als stabiles Fundament der Demokratie in Westdeutschland. Es etablierte eine stabile politische Ordnung und wurde zur allgemein anerkannten Verfassung, auch wenn es formal als Provisorium galt.

Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung. Bewusst wurde auf eine neue Verfassung verzichtet und das bewährte Grundgesetz beibehalten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte: „Ein anderes Wort für Grundgesetz ist Verfassung“.

Weiterführende Informationen

Der historische Kontext des Grundgesetzes und seine Entwicklung vom Provisorium zur Vollverfassung zeigen, wie dynamisch Verfassungsrecht sein kann. Die Entscheidung, das Grundgesetz nach der Wiedervereinigung beizubehalten, unterstreicht seine Bedeutung und Akzeptanz in ganz Deutschland.

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Quelle: dpa

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