DSGVO. Eine Abkürzung, die derzeit unheimlich viel Unsicherheit verbreitet. Diese Unsicherheit wird aktuell auf Facebook mit einem Sharepic noch verstärkt.
Am 25. Mai 2018 tritt die DSGVO in Kraft. Und mit ihr kommt eine große Menge an Anfragen und Unsicherheit bezüglich des Inhalts. Zunächst: Nein, Mimikama kann und will sich nicht anmaßen, die Datenschutz-Grundverordnung zweifelsfrei und in all ihren Facetten genau auslegen zu können. Dieser Artikel stellt auch keine Rechtsberatung dar.
Was wir so weit sagen können: Die EU-DSGVO, oder auch die Datenschutz-Grundverordnung, ist ein neues Gesetz, welches die europaweite Neuregelung des Datenschutzes regulieren soll. Es geht hier sowohl um die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie auch um die Weitergabe dieser Daten.
(Screenshot: Facebook)
Aber was sind die „Personenbezogenen Daten“?
Die EU hat mit der DSGVO festgelegt, dass alles, was dazu dient eine Person einwandfrei zu bestimmen, personenbezogen ist. Und hier stoßen wir dann auf das Problem, das im Internet viel und gerne diskutiert wird: Das fotografieren und teilen von Bildern im Netz.
Die gute Nachricht zuerst. Die Bilder, die ihr bereits hochgeladen habt, sind nicht von der DSGVO betroffen.
Aber was ist ab dem 25. Mai? An diesem Punkt scheiden sich die Meinungen und wie es so schön heißt: 3 Rechtsanwälte, 5 Meinungen, jeder scheint eine andere Sichtweise zu vertreten. Es gibt Panikmacher, Relativierungen, viele selbsternannte Experten, die sich äußern, aber auch Experten, die sich lieber (noch) nicht äußern wollen.
„Zu viele Mythen und gefährliches Halbwissen zum neuen europäischen Datenschutzrecht” lautet ein Titel auf der Webseite Recht 2.0. Hier werden bestehende Mythen zur DSGVO beleuchtet. Auch die Webseite Rechtambild.de sagt:
Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht
Die DSGVO kommt – und mit ihr die Panikmache im Netz. Diese halten wir grundlegend und insbesondere im Bereich der Fotografie für überzogen. Daher unser Standpunkt zum Fotorecht, dem KUG und der DSGVO.
Nach herrschender Meinung dürfte das bisher bestehende Kunsturhebergesetz (KUG, KunstUrhG) übrigens auch weiter gelten. Doch solange sich nicht Gerichte am Ende mit entsprechenden Fällen auseinandergesetzt haben werden, dürfte weiterhin eine Rechtsunsicherheit bestehen. Zu dem Sharepic (oben gezeigt) können wir jedoch sagen, dass es eindeutig in die Kategorie „Panikmache” einzuordnen ist.
Autor: Jakob Schmidtgen, Mimikama.at
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:
📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.
Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!
* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


