Betrügereien sind im Internet leider keine Seltenheit, doch manche Angebote erscheinen auf den ersten Blick besonders verlockend. Ein aktuelles Beispiel ist ein vermeintliches Angebot auf Facebook, das Schulkindern Edeka-Gutscheine im Wert von 250 Euro verspricht.

Screenshot Facebook
Screenshot Facebook

Was folgt, ist jedoch nicht der erwartete Gewinn, sondern eine klassische Datenfalle.

Das Lockangebot: 250 Euro von Edeka geschenkt

Das Angebot lockt mit einem hohen Gutscheinwert und soll die Aufmerksamkeit von Familien und Einzelpersonen wecken. Die Masche ist allerdings nicht neu. Sobald man dem Link folgt, landet man auf einer Seite, die das Märchen vom angeblichen 250 Euro-Gutschein weitererzählt.

Screenshot der angeblichen Gewinnspiel-Seite
Screenshot der angeblichen Gewinnspiel-Seite

An der URL erkennt man, dass diese Seite bei Google Sites gehostet wird. Kein seriöses Unternehmen geht auf diese Art vor. Finden tatsächlich Gewinnspiele statt, sind die Domains sinnvoll gewählt und weisen einen Bezug zum veranstaltenden Unternehmen auf.

Klickt man hier weiter, werden persönliche Daten abgefragt.

Datenabfrage auf angeblicher Gewinnspiel-Seite
Datenabfrage auf angeblicher Gewinnspiel-Seite

Ein Blick auf das Impressum offenbart einen „alten Bekannten“ für uns: „Bluereen LTD“ – ein Unternehmen, das bereits in der Vergangenheit in ähnliche Fake-Gewinnspiele verwickelt war.

Impressum der Gewinnspiel-Seite
Impressum der Gewinnspiel-Seite

Hier kann man auch erkennen, dass es keinen Zusammenhang mit Edeka gibt. Der Name des Lebensmittelunternehmens wurde hier schlicht und einfach als Köder missbraucht.

Der Datenmissbrauch beginnt

Die Eingabe persönlicher Daten auf solchen Webseiten führt zu einem unerwünschten Ergebnis. Statt eines Gutscheins erhalten die „Teilnehmer“ eine Flut unerwünschter Werbung per E-Mail, Post, Telefonanruf und SMS. Diese Vorgehensweise in Bezug auf „Datensammlerei“ ist weit verbreitet und oft schwer rückgängig zu machen.

Die rechtliche Grauzone

Der Handel mit persönlichen Daten bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass sie mit der Eingabe ihrer Daten der Weitergabe und Nutzung dieser Informationen stillschweigend zustimmen. Die Firmen, die hinter solchen Betrügereien stecken, operieren oft am Rande der Legalität, was es für die Opfer schwierig macht, sich zu wehren.

Fragen und Antworten

  1. Wie erkennt man solche betrügerischen Angebote im Internet?
    Skepsis ist immer angebracht, besonders bei Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein. Prüfen Sie das Impressum und suchen Sie online nach Bewertungen und Erfahrungen anderer Nutzer. Vertrauen Sie dabei allerdings nicht auf Kommentare unter dem „Angebot“ – diese sind oft gefälscht.
  2. Was soll ich tun, wenn ich meine Daten bereits eingegeben habe?
    Es ist wichtig, die betroffenen Stellen zu informieren, Passwörter zu ändern und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.
  3. Wie kann man sich generell vor solchen Betrügereien schützen?
    Informieren Sie sich regelmäßig über gängige Betrugsmethoden und nutzen Sie Datenschutz-Tools wie Ad-Blocker und sichere Browser.
  4. Kann man gegen Unternehmen wie Bluereen LTD vorgehen?
    In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich an die Verbraucherzentrale oder andere Aufsichtsbehörden zu wenden.
  5. Wie wirksam sind gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Datenmissbrauch?
    Gesetze wie die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) bieten einen Rahmen, aber die Durchsetzung und Überwachung dieser Regelungen bleibt leider oftmals eine Herausforderung.

Fazit

Der Fall des gefälschten Edeka-Gutscheins ist ein klassisches Beispiel dafür, wie leichtgläubige Internetnutzer Datenhändlern auf den Leim gehen können. Es ist wichtig, dass die Nutzer bei allzu guten Angeboten zweimal hinschauen.

Statt auf schnelle Gewinne zu hoffen, sollten Sie sich auf bewährte und sichere Methoden verlassen, um echte Schnäppchen zu finden.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)