Die Behauptung

„In der Weihnachtsbäckerei“ darf in nordrhein-westfälischen Kindertagesstätten aufgrund von GEMA-Gebühren nicht mehr gesungen werden.

Unser Fazit

Diese Einschränkung ist tatsächlich der Fall, betrifft allerdings nur öffentliche Vorführungen. Die GEMA-Gebühren, verbunden mit dem bürokratischen Aufwand, veranlassen einige Kitas in NRW dazu, auf das öffentliche Singen von lizenzierten Liedern wie „In der Weihnachtsbäckerei“ zu verzichten.

„Armes Deutschland
Das Lied „In der Weihnachtsbäckerei“ darf in NRW nicht öffentlich in einer Gruppe gesungen werden. Ansonsten gibt es eine Strafe im 5-stelligen Bereich. Die GEMA hat es einem Kindergarten schon untersagt.
WAS KOMMT ALS NÄCHSTES?“

Diese Frage kursiert derzeit in sozialen Medien und sorgt für Empörung.

Screenshot des Sharepics "In der Weihnachtsbäckerei" fällt aus: GEMA-Gebühren in NRW-Kitas
Screenshot des Sharepics

GEMA-Gebühren und ihre Auswirkungen auf Kitas in NRW

In Nordrhein-Westfalen müssen Kindertagesstätten wie die „Bärenhöhle“ in Recke für das öffentliche Singen von lizenzierten Liedern wie „In der Weihnachtsbäckerei“ GEMA-Gebühren zahlen, was einige Einrichtungen dazu veranlasst, auf das Singen solcher Lieder bei Veranstaltungen zu verzichten.

Die Gebühren fallen dann an, wenn die Lieder öffentlich – beispielsweise auf Weihnachtsfeiern mit externen Besuchern – gesungen werden. Dies betrifft insbesondere das Singen des beliebten Weihnachtsliedes „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg, die über Rahmenverträge mit der GEMA verfügen, müssen NRW-Kitas die Nutzung lizenzierter Musik einzeln abrechnen.

Gänzlich verzichten müssen Kinder nicht auf das beliebte Weihnachtslied. Die Regelung betrifft Aufführungen wie Veranstaltungen und Feiern. Bei diesen müssen die Lizenzkosten an die GEMA bezahlt werden. Die Gebühren fallen nicht an, wenn es intern in Kitas gesungen wird.

Bürokratischer und finanzieller Aufwand bei Veranstaltungen

Björn Schmitz, Vorstand der Kita „Bärenhöhle“, betont, dass nicht die Gebühr von 150 Euro pro Auftritt das Hauptproblem sei, sondern der bürokratische Aufwand einer Anmeldung. Detaillierte Angaben zu Veranstaltungsdauer, Raumgröße und musikfreien Zeiten sind erforderlich, zudem muss jedes Lied im Voraus angemeldet werden, was spontane musikalische Aktivitäten verhindert.

Zusätzliche Kosten für Notenkopien

Für das Kopieren von Noten entstehen den Kindertagesstätten zusätzliche Kosten. Ein Pauschalvertrag für 500 Kopien kostet 75 Euro, für 1000 Kopien 150 Euro, wie aus dem Tarifblatt hervorgeht. Dies stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung dar und schränkt die Liedauswahl ein.

Verzicht auf Weihnachtslieder in der Kita

Als Konsequenz verzichten einige Kitas, darunter eben auch die „Bärenhöhle“, auf das Singen von GEMA-geschützten Liedern wie „In der Weihnachtsbäckerei“ bei Feiern oder Veranstaltungen. Sie konzentrieren sich stattdessen auf GEMA-freie Lieder, was sich auf die musikalische Tradition bei deren Festen auswirkt.

Fazit

Tatsächlich bringen GEMA-Gebühren in NRW-Kitas für das öffentliche Singen lizenzierter Lieder einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand mit sich, der einige Einrichtungen dazu veranlasst, bei öffentlichen Veranstaltungen auf bekannte Lieder wie „In der Weihnachtsbäckerei“ zu verzichten.

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Quelle: WDR, Frankfurter Rundschau

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