Die Verbraucherzentrale Hamburg rät vom Kauf sogenannter Hoverboards, E-Skateboards, E-Longboards oder vergleichbarer Elektrokleinstfahrzeuge ab.

Hoverboards: Keine Straßenzulassung, keine KfZ-Versicherung

Die Geräte gelten als Kraftfahrzeuge und erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h. Da sie weder einen Sitz noch Lenker, Bremsen oder Beleuchtung besitzen, sind sie für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen und dürfen nur auf Privatgelände gefahren werden. Aus diesem Grund sind sie nicht über eine Kfz-Versicherung zu versichern.

Auch keine private Haftpflicht

Private Haftpflichtversicherungen wiederum haften nur für Schäden, die Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h verursachen. Verschuldet also eine Person mit ihrem Elektrokleinstfahrzeug einen Unfall, haftet keine Versicherung für etwaige Schäden Dritter.

„Gerade im Stadtverkehr kommt es immer wieder zu Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen. Leider stellen Besitzerinnen und Besitzer häufig erst im Schadensfall fest, dass sie für verschuldete Schäden an Dritten mangels Versicherungsschutz selbst haften müssen. Kosten für Personenschäden können im schlimmsten Fall bis zu mehreren Millionen Euro betragen. Wer hier keinen Versicherungsschutz besitzt, ist in einem solchen Fall bis an sein Lebensende verschuldet.“

Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg

Quelle:

Verbraucherzentrale Hamburg

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