Die Behauptung

Auf Social Media kursiert ein Kettenbrief, dessen Inhalt allerdings der Wahrheit entspricht: Immer wieder geben sich Anrufer als Mitarbeiter der Stadtwerke aus und fragen nach sensiblen Daten, um dann im Namen der Kunden den Stromanbieter zu wechseln.

Unser Fazit

Kein Fake: Bei solchen Anrufen handelt es sich in den meisten Fällen um sogenannte Kaltaquise oder Cold Calling: Oftmals handelt es sich um feste oder freie Mitarbeiter eines anderen Stromunternehmens, die mit diesen unlauteren Tricks versuchen, neue Kunden für ein konkurrierendes Strom- oder Gasunternehmen zu gewinnen.

Der Strommarkt ist umkämpft, denn viele Anbieter bedeuten viel Konkurrenz. Dabei greifen manche Menschen auch auf unlautere Methoden zurück: Sie rufen Verbraucher an, geben sich als Mitarbeiter der Stadtwerke aus und erfragen den Zählerstand. Der neueste vorgeschobene Grund sei die Garantie einer Preisdeckelung.

Der kursierende Kettenbrief

Sehr häufig sind Kettenbriefe auf Social Media reine Panikmache, doch dieser nicht:

Der Kettenbrief mit wahrem Inhalt "Hallo, ich hatte gerade einen Anruf von den Stadtwerken"
Der Kettenbrief mit wahrem Inhalt

In dem Kettenbrief wird von einer Dame erzählt, die anrief und vorgab, von den Stadtwerken zu sein. Um die Preisdeckelung für den Strom nutzen zu können, bräuchte sie die Kundennummer und die Zählerstände der angerufenen Person. Die Anruferin wurde abgewiesen, ein Telefonat mit den Stadtwerken habe ergeben, dass es sich um Phishing-Anrufe handele. Der alte Vertrag werde dann gekündigt und ein neuer Vertrag mit einem anderen Stromanbieter abgeschlossen.

Der Kettenbrief als Wortlaut (sic!):

ACHTUNG!! Unglaublich und es wird immer schlimmer!!!
Hallo, ich hatte gerade einen Anruf von den Stadtwerken. Die Dame teilte mir mit, dass ja die Preisdeckelung käme, und damit sie mir das zugute kommen lassen könnte, bräuchte sie meine Kundennummer und die Zählerstände. Ich sagte der Dame, dass sie diese doch haben müsste. Daraufhin meinte sie, dass sie doch nicht einfach an unsere Daten gehen könne. Ich sagte ihr, dass mir dies nicht geheuer wäre und ich ihr diese nicht gebe. Daraufhin meinte sie, dann eben nicht und sie würde es weiterleiten.

Ich habe dann bei den Stadtwerken angerufen und die nette Dame meinte, dass diese Phishing Anrufe im Moment ganz extrem wären. Wenn sie deine Daten haben, kündigen sie mit diesen deinen Vertrag und machen einen neuen in ihrem Unternehmen. Sie sagte, dass leider schon viele Ältere darauf hereingefallen wären (inklusive Kontoverbindungen).
Kopiert den Text und leitet ihn weiter
Bitte warnt alle, vor allem ältere Menschen.
Die Mitarbeiterin von den Stadtwerken meinte, sie rufen niemals an und fragen nach Daten. Machen alles schriftlich!!!
Zur Warnung!!!!!!!!!

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Hinweis: Es gibt von diesem Kettenbrief mittlerweile eine abgewandelte Form und es wird hier z.B. der Ort „Troisdorf“ erwähnt. Es dürften auch weitere in Umlauf sein, mit anderen Ortsnamen.

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Keine Panikmache

Tatsächlich gibt es solche Anrufe bereits seit Jahren. So warnten beispielsweise im August 2021 die Stadtwerke Baden-Baden vor unseriösen Abwerbeversuchen per Telefon. Demnach erhalten Kunden in letzter Zeit vermehrt Anrufe von Energieversorgern, die angeblich mit den Stadtwerken kooperieren. Als Tipp wird geraten, die Anrufer nach der Zählernummer zu fragen, denn die echten Stadtwerke kennen diese Nummer natürlich, die Betrüger jedoch nicht.

Im Februar 2022 warnten die Stadtwerke Schwäbisch-Hall und ENBW, im Mai 2022 warnten die Stadtwerke Jena und Erfurt vor diesen nicht seltenen Anrufen.

Was hinter der Methode steckt

In der Regel fragen kommunale Stromversorger nicht per Telefon nach Daten, es sei denn, sie reagieren explizit auf die Bitte, angerufen zu werden, weil beispielsweise der Tarif gewechselt werden soll. Deshalb gilt die Faustregel: Auf solche unverlangten Anrufe niemals eingehen, keine Daten nennen!

Bei solchen anrufen handelt es sich in den meisten Fällen um sogenannte Kaltaquise oder Cold Calling: Oftmals handelt es sich um feste oder freie Mitarbeiter eines anderen Stromunternehmens, die mit diesen unlauteren Tricks versuchen, neue Kunden für ein konkurrierendes Strom- oder Gasunternehmen zu gewinnen.

Deren Vorteil: Sobald sie auf diese Weise einen neuen Kunden gewonnen haben, kassieren sie die Provision dafür. Dem neuen Anbieter ist nicht ersichtlich, wie der Neukunde geworben wurde, sondern erfährt meist erst durch Beschwerdeanrufe der Neukunden, dass sie mit unlauteren Methoden zu dem Anbieter wechselten.

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Ich habe meine Daten angegeben – Was kann ich tun?

Wichtig ist es, regelmäßig Post und E-Mails zu überprüfen, denn von dem neuen Stromanbieter wird es ein Willkommensschreiben geben, in dem steht, ab wann der neue Vertrag gültig ist. Die Verbraucherzentrale rät:

Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn Sie einen Vertrag am Telefon oder der Haustür geschlossen haben. Seit dem 27. Juli 2021 können Sonderverträge nicht mehr telefonisch geschlossen werden. Ein Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung bedarf der Textform. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien ihre jeweilige Vertragserklärung (Angebot und Annahme) in Textform abgeben müssen. Die Textform wird beispielsweise durch Vertragserklärungen per Brief, Fax, E-Mail oder SMS eingehalten. Eine telefonische Vertragsanbahnung ist auch weiterhin möglich.

Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses nur, wenn Sie bei Vertragsschluss gleichzeitig auch über Ihr Recht zum Widerruf ordnungsgemäß (formal richtig) belehrt wurden. Eine verspätete Belehrung (nach Vertragsschluss) lässt die Widerrufsfrist von 14 Tagen erst mit Zugang der Belehrung beginnen.

Solange Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, beträgt die Frist für Ihren Widerruf ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss.

Reichen Sie Ihren Widerruf beim neuen Lieferanten am besten schriftlich per Fax (zum Beispiel aus einem Copy Shop) oder Einschreiben ein. E-Mails sind nicht geeignet.

Zudem sollte der bisherige Stromanbieter sofort darüber informiert werden, dass man gar nicht gewillt ist, zu wechseln und man niemanden zu einer Kündigung bevollmächtigt habe.

Artikelbild: Pixabay

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