FFP2-Masken bleiben straffrei: juristische Einschätzung

Seit dem 1. Oktober 2017 ist das Tragen von Gesichtsverhüllungen in der Öffentlichkeit in Österreich verboten. Vor einigen Tagen kursierten jedoch Gerüchte, dass bald auch das Tragen eines Mundschutzes (FFP2 Maske) strafbar sein soll.

Autor: Andre Wolf

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Diese Gerüchte rund um das strafbare Tragen einer FFP2-Maske beziehen sich auf das sogenannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, das in Österreich bereits seit einiger Zeit in Kraft ist. Obwohl einige Zeitungen berichteten, dass bei Zuwiderhandlung eine Strafe von 150 Euro fällig werden könnte, beruhigten die Bundesministerien für Inneres sowie für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Bevölkerung und betonten, dass die Polizei nicht einschreiten werde.

Dennoch bleibt die Frage offen, ob tatsächlich eine Strafbarkeit besteht. Wir haben hierzu den Wiener Rechtsanwalt Thomas Fraiß um eine Stellungnahme gebeten. Zunächst einmal, so wie in der Öffentlichkeit oftmals zu kurz dargestellt, würde sich das Problem in ganz Österreich stellen und nicht auf Wien beschränken. Fraiß betont hierzu, dass nachdem die Maskenpflicht in Rest-Österreich bereits lange vor Wien aufgehoben wurde, hätte sich diese Problematik dort längst gestellt.

Grundsätzlich geht es hier also offenkundig um den Zusammenhang mit dem sogenannten Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG). Dieses beinhaltet an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden ein Verbot, seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise zu verhüllen oder zu verbergen, dass sie nicht mehr erkennbar sind.

FFP2: Das Gesetz selbst gibt Antworten

Rechtsanwalt Fraiß verweist nochmals auf das Gesetz an sich. Das AGesVG bestimmt selbst, dass ein Verstoß gegen das Verbot nicht vorliegt, wenn „die Verhüllung oder Verbergung der Gesichtszüge durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat.“

Wenn es um gesundheitliche Gründe geht, so wie in Bezug auf Covid-19 und das Coronavirus, beinhaltet das Gesetz ebenso eine Antwort. Laut Regierungsvorlage zum AGesVG umfassen Verhüllungen aus gesundheitlichen Gründen Mund- und Nasen-Schutz- sowie Atemschutzmasken (FFP2), aufgrund von Infektionsgefahr oder Luftverschmutzung.

Ist das Tragen einer FFP-2 Maske ohne Infektion ein gesundheitlicher Grund?

Abgesehen davon hat der VfGH bereits klargestellt, dass diese Ausnahme auch dann gilt, wenn die Gesichtsverhüllung durch die Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung steht. Konkret ging es um das Tragen eines Kuhkostüms samt Kuhmaske bei einer kritischen Veranstaltung zur Milchproduktion.

Das Tragen von Masken in Öffis aus gesundheitlichen Gründen zur Verringerung von Infektionsgefahr, so Fraiß, oder gegen Luftverschmutzung oder auf dem Weg zu einer Veranstaltung, auf der die Maske als Mittel der freien Meinungsäußerung erforderlich ist, stellt daher keinen Verstoß gegen das Verhüllungsverbot dar.

Und ganz klar: das Tragen von FFP2-Masken ist grundsätzlich ein gesundheitlicher Grund. FFP2-Masken können das Infektionsrisiko reduzieren, da sie eine höhere Filtrationseffizienz haben als herkömmliche Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen. Sie können eine Barriere gegen Tröpfchen bilden, die beim Sprechen, Husten oder Niesen freigesetzt werden und das Virus enthalten können. FFP2-Masken sind so konzipiert, dass sie sowohl den Träger als auch andere Personen in der Umgebung schützen können.

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) empfiehlt das Tragen von FFP2-Masken, weil sie genau diese höhere Filtrationseffizienz haben als herkömmliche Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen. Eine Studie von Forschern des Massachusetts Institute of Technology (MIT) und der Brigham and Women’s Hospital in Boston zeigte, dass FFP2-Masken das Risiko einer Aerosolübertragung von COVID-19 um 75% reduzieren können.

Ein weiterer Faktor, der dazu beitragen kann, das Infektionsrisiko zu reduzieren, ist die Passform der Maske. Wenn eine Maske nicht korrekt sitzt, können Lücken entstehen, durch die Luft eindringen und Tröpfchen freigesetzt werden können. Daher ist es wichtig, die Maske korrekt zu tragen und anzupassen, um eine maximale Filtrationseffizienz zu gewährleisten.

Das könnte ebenso interessieren: unser vorangegangener Faktencheck zu diesem Thema. Inklusive der Angaben der Bundesministerien für Inneres sowie für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz-

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