Im Zusammenhang mit dem Cambridge Analytica-Skandal, wir haben 2018 darüber berichtet, muss Facebook den Geschädigten insgesamt, 725 Millionen Dollar Entschädigung zahlen. Eine außergerichtliche Einigung wurde erzielt, und Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, kann dadurch eine mögliche Klage verhindern, wie ein US-Richter jetzt entschieden hat.

Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, die Nutzer über die Kontrolle ihrer persönlichen Daten getäuscht zu haben. Tatsächlich soll Facebook Dritten, wie Cambridge Analytica, Zugang zu diesen Daten gewährt haben. Obwohl Meta jegliche Verantwortung ablehnt, zahlt das Unternehmen dennoch.

Aktuell bekommen Facebook-Nutzer aus den USA, zum Teil aber auch bei uns, diese Information eingeblendet:

Screenshot: Facebook / Settlement info
Screenshot: Facebook / Settlement info

Geschädigte aus den USA können Schadenersatz beanspruchen: Wer dies tun möchte, muss dies bis zum 25. August 2023 online erledigen. Die Bedingung ist, dass man zwischen dem 24. Mai 2007 und dem 22. Dezember 2022 einen Facebook-Account besaß und eine Wohnadresse in den USA hatte. Den Schadenersatzantrag, für Nutzer mit einer Wohnadresse in den USA, kann man hier einreichen.

Aber auch Europäische Nutzer können einen Schadenersatz erhalten

In Europa geht es darum, dass Facebook die Daten seiner Nutzer nicht ausreichend geschützt hat, wodurch die Datensätze von 533 Millionen Facebook-Nutzern in die Hände von Hackern gelangten. Mehrere Gerichtsurteile fielen gegen Facebook aus, und auch die irische Datenschutzbehörde verhängte eine Geldbuße von 265 Millionen Euro.

Wer in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum lebt, kann also Schadenersatz von Facebook fordern. Die irische Datenschutz-NGO Digital Rights Ireland (DRI) plant eine Sammelklage gegen Facebook. Jeder, dessen Datenschutzrechte verletzt wurden, hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung, sofern nachgewiesen werden kann, dass man betroffen ist.

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Schritt 1: So kannst Du prüfen, ob auch Du davon betroffen bist

Um dies zu überprüfen, kann man die Seite haveibeenpwned.com nutzen. Hinweis: Das empfiehlt sich übrigens bei jedem Datenleck!

Auch wenn in dem vorgegebenen Feld „email address“ steht, kann man dort seine Telefonnummer eingeben. Wenn daraufhin ein Hinweis erscheint, dass man vom Facebook-Datenleck betroffen ist, kann man Schadenersatz verlangen. Wichtig ist, dass die Telefonnummer die richtige Ländervorwahl enthält, beispielsweise +43 für Österreich oder +49 für Deutschland.

Anleitung:

Gib in diesem Feld Deine Telefonnummer inkl. Deiner Ländervorwahl ein

Europäische Nutzer können ebenfalls Schadenersatz erhalten! So kannst Du prüfen, ob auch Du davon betroffen bist

Bist Du nicht betroffen, dann bekommst Du diesen Hinweis in GRÜN

„Good news — no pwnage found!“

MIMIKAMA

Bist Du betroffen, dann bekommst Du einen Hinweis in ROT

„Oh no — pwned!
Pwned in 1 data breach (subscribe to search sensitive breaches)“

MIMIKAMA

Schritt 2: Als Betroffener kann man sich der Sammelklage von Digital Rights Ireland über dieses Formular: https://www.digitalrights.ie/facebook/ anschließen.

Dazu geben Sie einfach Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und die betroffene Mobil-Nummer ein.

Screenshot: Formular > Digital Rights Ireland
Screenshot: Formular > Digital Rights Ireland

Haben Sie dies gemacht, erhalten Sie von DRI eine Bestätigungsmail, indem sinngemäß steht, dass ein juristisches Team gerade dabei ist, ein „Mandatsformular“ zu erstellen, das es Personen, deren Daten an die Öffentlichkeit gelangt sind, ermöglicht, sich der Sammelklage gegen Facebook anzuschließen. Sobald dies erledigt ist, bekommt man eine weitere E-Mail, um sich dann „offiziell anzumelden“

Screenshot: Bestätigungsmail DRI
Screenshot: Bestätigungsmail DRI

Verweise:

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)