Verbraucherinnen und Verbraucher werden aktuell vermehrt zu Vertragsabschlüssen an der Haustür überredet, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Als Vorwand diene der Ausbau des Glasfasernetzes in der Hansestadt. Vor allem über sogenannte Haustür-Ranger der Telekom haben sich Hamburgerinnen und Hamburger zuletzt bei der Verbraucherzentrale beschwert.
Teures Highspeed-Internet ohne erforderliche Infrastruktur
„Telefonanbieter scheinen den geplanten Glasfaserausbau in der Stadt zum Anlass zu nehmen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern teure Daten- und Servicepakete anzudrehen. Dabei ist oft noch unklar, ob und wann Glasfaserleitungen vor Ort verlegt werden“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Vielfach könnten die Betroffenen die Leistungen der Verträge gar nicht in Anspruch nehmen, weil entweder noch kein Glasfaserkabel in der Erde liege oder die Leitungen im Wohnhaus nicht für schnelle Datenübertragungen ausgelegt seien. „Es fehlt die notwendige Infrastruktur, um von den teuren High-Speed-Paketen zu profitieren“, so Rehberg. Doch jeder neu abgeschlossene Vertrag hat in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Erst nach Ablauf der 24 Monate ist eine monatliche Kündigung möglich.
Vertragsangebot in Ruhe überdenken
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei Vertreterbesuchen an der Haustür einen kühlen Kopf bewahren, rät die Verbraucherzentrale. Viele Menschen benötigten im Alltag nicht mehr als die ohnehin vorhandenen Bandbreiten für die Datenübertragung. Die geschulten Verkaufsprofis der Telefongesellschaften nutzten jedoch bewusst den Überraschungseffekt, um spontan Glasfaserverträge abzuschließen. Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, sollte laut Rehberg zunächst klären, ob das Glasfaserkabel tatsächlich bis in die Wohnung verlegt wird.
„Ist die erforderliche Infrastruktur vorhanden und wird die hohe Bandbreite von Glasfaser tatsächlich benötigt, ist es trotzdem ratsam, den Vertrag fürs Highspeed-Internet nicht sofort zu unterzeichnen“, sagt Rehberg. „Fordern Sie zunächst Infomaterial an und schlafen Sie mindestens eine Nacht darüber“, rät die Verbraucherschützerin. Auch Angebote anderer Telekommunikationsunternehmen sollte man einholen.
„Fordern Sie zunächst Infomaterial an und schlafen Sie mindestens eine Nacht darüber“
Julia Rehberg, Verbraucherzentrale Hamburg
Widerrufsrecht von 14 Tagen nutzen
Wer sich voreilig auf einen überteuerten Vertrag eingelassen hat, kann diesen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Dazu genügt eine Erklärung gegenüber dem Vertragspartner, aus Beweisgründen per Einschreiben.
Hinweis: Mehr Informationen zu Geschäften an der Haustür sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg.
Quelle:
Verbraucherzentrale Hamburg
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